Nackt auf Cover
Nirvana-Baby: Jetzt doch Klage wegen Kinder-Pornografie
22.12.2023Der Mann, der als Baby 1991 auf dem Cover von Nirvanas "Nevermind" zu sehen war, klagt wegen Kinderpornografie.
Das Album Nevermind war für eine ganze Generation von Musik-Fans wegweisend. Sänger Kurt Cobain (starb mit 27 Jahren) war Held der Grundge-Community.
Das Foto auf dem Cover von Nevermind kennt fast jeder. Es zeigt ein nacktes Baby in einem Pool, das einem Geldschein nachschwimmt.
Ein US-Berufungsgericht hat jetzt eine Klage wieder aufgenommen, in der die Grungeband Nirvana beschuldigt wird, Kinderpornografie veröffentlicht zu haben, indem sie das Foto des damals vier Monate alten Babys verwendet hat.
Der 9. US-Berufungsgerichtshof hob die Entscheidung einer niedrigeren Instanz auf, dass Spencer Elden - das auf dem Cover abgebildete Baby - zu lange gewartet hatte, um seine Klage gegen die Band aus Seattle einzureichen. Das Gericht ging jedoch nicht auf die Frage ein, ob das Cover von "Nevermind" Kinderpornografie darstellt.
"Dieser verfahrenstechnische Rückschlag ändert nichts an unserer Ansicht", sagte Nirvana-Anwalt Bert Deixler. "Wir werden diesen unbegründeten Fall mit Nachdruck verteidigen und erwarten, dass wir ihn gewinnen." Eldens Anwalt Robert Lewis sagte, Elden sei "sehr zufrieden mit der Entscheidung und freut sich auf seinen Tag vor Gericht."
Klage wegen anhaltendem persönlichen Schaden
Der heute 32-jährige Elden hatte die Band und ihr Label Universal Music Group erstmals im Jahr 2021 verklagt und beschuldigt, ihn durch seine Darstellung auf dem Cover des Albums "Nevermind" sexuell ausgebeutet und ihm anhaltenden persönlichen Schaden zugefügt zu haben. Zu den weiteren Beklagten gehören die überlebenden Nirvana-Mitglieder Dave Grohl und Krist Novoselic, die Witwe des verstorbenen Leadsängers Kurt Cobain, Courtney Love, und der Fotograf Kirk Weddle.
Zunächst abgelehnt...
Der US-Bezirksrichter Fernando Olguin in Los Angeles hatte dazu vergangenes Jahr entschieden, dass Eldens Klage abgewiesen werden müsse, weil er nicht innerhalb der zehnjährigen Verjährungsfrist geklagt habe, nachdem er von dem Cover erfahren hatte.
Diese Entscheidung wurde nun in einem einstimmigen Urteil des 9. Bundesberufungsgerichts aufgehoben. Das Berufungsgericht sagte, dass Elden immer noch klagen könne, weil Nirvana das Cover in jüngerer Zeit erneut publiziert habe, unter anderem in einer wiederveröffentlichten Version von "Nevermind" im Jahr 2021.