Breivik möchte beim dem Prozess auf Notwehr-Handlung plädieren.
Die Anwälte des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik wollen in dem am Montag in Oslo beginnenden Prozess auf Freispruch plädieren. Der 33-jährige, geständige Attentäter werde aussagen, er habe in Notwehr gehandelt, sagte sein Verteidiger Geir Lippestad der Zeitung "Dagbladet" (Freitag). Der Anwalt räumte ein, dass Breivik damit vor Gericht wohl kaum Erfolg haben werde.
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Der Schlächter von Oslo als Bub: Hier sitzt Breivik bei einem Geburtstag in einer Kindergarten-Gruppe
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Die ganze Welt fragt sich: Wie konnte aus dem Blondschopf ein brutaler Killer werden...
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Das Bild seiner Konfirmation: Er wirkt schüchtern, unsicher.
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Ganz anders die montierten Fotos, die er von sich in seinem "Manifest" zeigt. Hier trägt er eine Phantasie-Uniform.
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So hat er sich gerne gesehen: Als Kampf-Schütze im Kampf-Anzug.
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Auf der letzten Seite seines 1516 Seiten starken Manifests steht dieser Satz: "Ich glaube, dies wird mein letzter Eintrag sein. Es ist jetzt Freitag, der 22. Juli, 12:51 Uhr." Zweieinhalb Stunden später explodiert im Osloer Regierungsviertel eine gewaltige Bombe, die sieben Menschen in den Tod reißt. Auf der idyllischen Ferieninsel Utüya schießt der 32-Jährige Anders Behring Breivik 69 Jugendliche kaltblütig nieder.
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Das alles sei "grausam, aber notwendig" gewesen, sagt der Attentäter später im Verhör - er gesteht beide Taten, er soll sie neun Jahre lang geplant haben.
Die Zeit für Dialog ist vorbei. Wir haben dem Frieden eine Chance gegeben. Jetzt ist die Zeit für bewaffneten Widerstand gekommen", schreibt Breivik unter englischem Pseudonym in seinem Manifest
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In dem Manuskript, dass er rund eine Stunde vor dem ersten Attentat an zahlreiche Freunde gemailt hat, interviewt sich Breivik auch selbst
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Nach dem Massaker fragt er seinen Anwalt: "Wie viele habe ich erwischt"?
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Vor Gericht gesteht der 32-Jährige die Tat. Er plädiert aber auf "nicht schuldig".
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In der Öffentlichkeit will Breivik als konservativer Christ gesehen werden. Der Facebook-Seite zufolge, die von der Netzgemeinde noch in der Nacht zum Samstag gesichert wurde, hat er ein Osloer Handelsgymnasium besucht.
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Er gehe gerne jagen, spiele "Worlds of Warcraft". Als Idole sind der britische Premierminister Winston Churchill (1874-1965) genannt und Max Manus (1914-96) - Widerstandskämpfer während der Zeit der deutschen Besetzung Norwegens.
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Das Profil outet ihn als Liebhaber klassischer Musik, Kants "Kritik der reinen Vernunft" und Adam Smiths "Der Wohlstand der Nationen".
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Die Titelseite seines Manifestes.
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Der Steckbrief: So sah sich der Killer selbst.
"Technisch gesehen haben wir aber keine andere Wahl, als seine Argumente darüber vorzutragen, warum er das getan hat", sagte der Anwalt. Es werde hart sein, der Aussage Breiviks zuzuhören. Der rechtsradikale Islamhasser muss sich für den Tod von 77 Menschen verantworten, darunter viele Jugendliche.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und acht Menschen getötet. Dann hatte er 69 meist jugendliche Teilnehmer eines Ferienlagers der regierenden Sozialdemokraten auf der Insel Utöya erschossen.
Der 33-Jährige hat die Taten gestanden, bezeichnet sich aber als unschuldig. Nach seiner Festnahme hatte Breivik angegeben, einen Krieg gegen die Islamisierung Europas zu führen. Er habe die norwegische Regierung für die seiner Meinung nach laxe Einwanderungspolitik bestrafen wollen.
Breivik war diese Woche in einem neuen psychiatrischen Gutachten für schuldfähig befunden worden. Bei einer Verurteilung könnte er somit ins Gefängnis kommen. Den Richtern liegt aber auch ein anderes Gutachten vor, das ihn als geisteskrank und nicht zurechnungsfähig einstuft. In diesem Fall würde Breivik bei einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen. Das Gericht wird die Verfasser beider Gutachten in dem Prozess anhören.
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Gewaltiger Medienrummel vor dem Gericht in Oslo.
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Gewaltiger Medienrummel vor dem Gericht in Oslo.
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Presse und Öffentlichkeit wurden von der Anhörung ausgeschlossen.
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Presse und Öffentlichkeit wurden von der Anhörung ausgeschlossen.
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Gedränge vor dem Verhandlungssaal.
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Gedränge vor dem Verhandlungssaal.
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