Deutschland
NSU-Prozess: Anklage verlesen
14.05.20132. Prozesstag: Erneut Antragsflut der Verteidigung - Richter unterbrach Verhandlung.
Im NSU-Prozess ist am zweiten Verhandlungstag die Anklage gegen die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe sowie vier weitere Beschuldigte verlesen worden. Die deutsche Bundesanwaltschaft wirft Zschäpe Mittäterschaft bei sämtlichen Taten der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) vor: Zschäpe habe gemeinschaftlich mit den gestorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter anderem zehn Morde begangen. Die 38-Jährige verfolgte die Verlesung der Anklage zurückgelehnt und ohne sichtbare Regung.
In der Anklage beschrieb Bundesanwalt Herbert Diemer das Konzept des NSU. Demnach sollten Menschen südeuropäischer, vornehmlich türkischer Herkunft "willkürlich ausgewählt und durch hinrichtungsgleiche Erschießungen getötet werden". Detailliert schilderte der Bundesanwalt die einzelnen Morde: Wie Böhnhardt und Mundlos neun Geschäftsmänner türkischer und griechischer Herkunft mit einer Pistole der Marke "Ceska" erschossen.
"Der Angeklagten Zschäpe, die jeweils an der Planung und Vorbereitung beteiligt war, oblag es, während der Tatausführung regelmäßig die Reisebewegungen von Böhnhardt und Mundlos abzutarnen und einen sicheren Rückzugsraum zu schaffen", so Diemer. Darüber hinaus seien die Mitglieder des NSU verantwortlich für zwei Sprengstoffanschläge in Köln, bei denen mindestens 23 Menschen schwer verletzt wurden; außerdem für den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn, bei dem eine Beamtin getötet wurde.
Auch bei den 15 Banküberfällen, die Böhnhardt und Mundlos zugerechnet werden, sei Zschäpe die Aufgabe zugekommen, "die Reisebewegungen ihrer Komplizen zu legendieren und einen sicheren Rückzugsraum zu schaffen, sowie die Tatbeute zu verwalten, indem sie die notwendigen finanziellen Verpflichtungen nach außen regelte". Die Anschläge und Raubüberfälle seien "ohne eine im jeweiligen Einzelfall sichere Legendierung, einen sicheren Ausgangspunkt und einen sicheren Rückzugsraum über einen derart langen Zeitraum hinweg und in dieser Häufung nicht möglich gewesen", so die Anklage.
Schließlich habe Zschäpe die gemeinsame Wohnung angezündet, nachdem sich Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 getötet hatten, um einer Festnahme zu entgehen. "Als Gründungsmitglied einer Kerngruppe, die ihre nationalsozialistisch geprägten rassistischen Vorstellungen unterschiedslos teilte und deren einzige Zweckbestimmung die Tötung von Menschen war, wusste die Angeklagte dies und wollte auch in jedem Einzelfall den Erfolg."
Damit wollte Zschäpe der Anklage zufolge nicht nur den Bestand der Gruppe sichern, sondern zu jeder Tat einen eigenen, gleichwertigen Beitrag leisten. Zschäpe habe Böhnhardt mehrmals bei der Anmietung von Wohnmobilen begleitet, und sie habe sich auch an der Beschaffung von Waffen beteiligt. Hierauf stützt die Bundesanwaltschaft im Wesentlichen den Vorwurf der Mittäterschaft.
André E. sei dem NSU unter anderem bei der Beschaffung von Wohnmobilen behilflich gewesen. Holger G. habe Dokumente und Ausweise beschafft, um den dreien ein Leben in der Illegalität zu ermöglichen. Ralf Wohlleben und Carsten S. schließlich sollen die "Ceska" beschafft haben, mit der Böhnhard und Mundlos töteten. Ihnen wirft die Bundesanwaltschaft Beihilfe zu neun Morden vor.