Ein Rechts-Professor hält das Vorgehen des Bades für rechtswidrig.
Aufregung in Luzern (Schweiz): das örtliche Hallenbad hat beschlossen, nur mehr drei Flüchtlinge gleichzeitig ins Hallenbad zu lassen. "Aufgrund der Größe des Beckens und der sehr beschränkten Platzverhältnisse können maximal drei Asylsuchende gleichzeitig den Eintritt lösen und sich im Hallenbad aufhalten" heißt es von Seiten der Stadt. Außerdem dürfen Flüchtlinge nur mehr an zwei Tagen pro Woche schwimmen kommen.
Ein Rechts-Professor kritisiert die neue Regelung scharf. Sie sei rechtswidrig. Wenn dann müsse sie für jede Bevölkerungsgruppe gelten und nicht nur für Flüchtlinge.