Urteil in Berlin

Obdachlosen angezündet: Zwei Jahre Haft für Haupttäter

13.06.2017

Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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Knapp ein halbes Jahr nach einer Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

   Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.

   Versuchte gefährliche Körperverletzung wiegt aus juristischer Sicht nicht so schwer wie versuchter Mord. Diesen Vorwurf hatte die Staatsanwaltschaft gegen die sechs jungen Männer in ihrer Anklage erhoben. Für den 21-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. Dem folgte das Gericht nun nicht.

   Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Fahrgäste löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die Attacke am Heiligen Abend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

   Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.

 

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