Flüchtlinge

Österreich: Meiste Asylanträge pro Kopf in der EU

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EU-weit zehn Prozent mehr Asyl-Erstantragsteller im September - Österreich bei unbegleiteten Minderjährigen an dritter Stelle

Im September 2023 haben 98.240 Menschen in einem der 27 EU-Länder erstmals um Asyl angefragt. Das sind zehn Prozent mehr als im September 2022 (89.370), wie die europäische Statistikbehörde Eurostat am Donnerstag mitteilte. Österreich verzeichnete im September 2023 die höchste Anzahl an Erstanträgen pro Kopf (87,6 Antragsteller pro Hunderttausend Einwohner), gefolgt von Zypern (79,3). Bei unbegleiteten Minderjährigen lag Österreich EU-weit an dritter Stelle.

EU-weit lag die Zahl der Asylerstantragsteller bei 21,9 pro hunderttausend Menschen. Die niedrigste Rate wurde in Ungarn beobachtet (0,03). Im August hatte die Rate in Österreich noch 72,4 betragen. Dazu kamen EU-weit 5.265 Folgeantragsteller, wobei hier ein Rückgang von 20 Prozent gegenüber September 2022 (6.555) verzeichnet wurde.

Deutschland in absoluten Zahlen vorne

Ähnlich wie in den Vormonaten wurden auch im September 2023 in Deutschland (27.885), Spanien (13.395), Frankreich (13.100) und Italien (11.930) die meisten Erstanträge auf Asyl gestellt, was 67 Prozent aller Erstanträge in der EU ausmacht. EU-weit machten Syrer die größte Gruppe von Asylsuchenden aus (19.220 Erstantragsteller). Ihnen folgten Türken (10.200) vor Afghanen (9.215), Venezolanern (5.290) und Kolumbianern (5.230).

4.055 unbegleitete Minderjährige beantragten im September 2023 erstmals Asyl in der EU, die meisten davon aus Syrien (1.575) und Afghanistan (980). Die EU-Länder, in denen die meisten Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger eingingen, waren die Niederlande (910), gefolgt von Deutschland (775), Österreich (705), Bulgarien (490) und Griechenland (380).

Nach jahrelangen Diskussionen verständigten sich am Mittwoch Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments auf eine grundlegende Reform des EU-Asylsystems. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Regeln. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen. Die Einigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden.

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