Eine Flugbegleiterin hatte verbotenerweise mit ihrem Vorgesetzten geturtelt.
Außerehelicher Sex und feuchte Küsse in der Öffentlichkeit sind in Dubai verboten. Nun hat ein Gericht entschieden, dass man in dem arabischen Emirat auch keine lüsternen Textnachrichten verschicken darf. Die Zeitung "The National" aus Abu Dhabi berichtete am Mittwoch, ein Berufungsgericht in Dubai habe eine 42 Jahre alte Flugbegleiterin der Fluggesellschaft Emirates und ihren 47 Jahre alten Vorgesetzten zu jeweils drei Monaten Haft verurteilt.
Die beiden hatten sich SMS mit sexuellem Inhalt geschickt. In der Urteilsbegründung hieß es, der SMS-Verkehr der beiden indischen Flugbegleiter erfülle den "Tatbestand der Erzwingung sündiger Handlungen". Die Gerichte in Dubai orientieren sich am islamischen Recht ("Scharia").
Keine Abschiebung
Das Berufungsgericht urteilte milder als das
Strafgericht, das die beiden im vergangenen Dezember zu jeweils sechs
Monaten Gefängnis verurteilt hatte. Außerdem hob es die Entscheidung der
ersten Instanz auf, die Inder nach der Haft in ihre Heimat abzuschieben.
Der Fall war im Zuge eines Sorgerechtsstreits zwischen der Flugbegleiterin und ihrem Ex-Mann vor Gericht gelandet. Dieser hatte von der Mobilfunkfirma die Aufzeichnungen der Textnachrichten erhalten, die nach seiner Darstellung den Beweis für die illegale Beziehung zwischen seiner Frau und ihrem Kollegen lieferten.