Gerichtsverfahren
Pistorius: Beschwerde gegen Urteil scheitert
03.03.2016
Das Verfassungsgericht wies den Einspruch in letzter Instanz ab.
Der südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius ist vor der höchsten juristischen Instanz seines Landes mit einer Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen Mordes gescheitert. Das Verfassungsgericht habe den Antrag auf Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg abgewiesen, sagte ein Justizsprecher am Donnerstag.
Bis zu 15 Jahre Haft
Der zuvor wegen fahrlässiger Tötung verurteilte Pistorius war im Dezember von einem Berufungsgericht wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden. Das Strafmaß wurde noch nicht verkündet, dem früheren Spitzensportler drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Hausarrest
Vorerst darf der 29-Jährige gegen Zahlung einer Kaution im Hausarrest bleiben, in dem er seit Oktober lebt. Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses in Pretoria erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und in Panik geschossen zu haben.
"Kriminelle Absicht"
In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein, sie plädierte auf Mord. Das Berufungsgericht kam im Dezember dann zu dem Urteil, dass Pistorius mit "krimineller Absicht" gehandelt habe und damit habe rechnen müssen, jemand hinter der geschlossenen Tür zu töten - unabhängig von der Identität.