Reststrafe

Pistorius: Hausarrest statt Gefängnis

15.10.2015

Sprintstar wird ein Jahr nach Verurteilung aus dem Knast entlassen.

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© AFP
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Oscar Pistorius wird, ein Jahr nachdem er wegen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, am Dienstag aus dem Gefängnis entlassen. Die Reststrafe darf er unter Hausarrest absitzen. Das berichteten südafrikanische Medien am Donnerstag.

Nach südafrikanischem Recht kann eine Gefängnisstrafe nach Ableisten von einem Fünftel bei guter Führung in Hausarrest umgewandelt werden. Eine Haftentlassung Pistorius' war bereits für August geplant, wurde aber im letzten Moment vom Justizminister blockiert.

Der beinamputierte Sprinter hatte Steenkamp 2013 mit vier Schüssen durch eine geschlossene Toilettentür getötet. Im Oktober 2014 wurde er dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 28-Jährige beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft strebt eine höhere Strafe an. Über ihren Berufungsantrag soll am 3. November verhandelt werden.

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