"Frosch-Bande"

Prozess um tödliche "Home Invasion" in Bayer: sechsmal lebenslang

21.08.2020

Der Großteil der Bande war nach Raubzügen in unterschiedlicher Besetzung im September 2015 in Wien festgenommen worden.

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© Symbolbild / Getty Images
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München/Wiener Neustadt. Fünf Jahre nach dem brutalen Raubüberfall auf ein Pensionistenehepaar in Oberbayern sind alle sechs Haupttäter rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revisionen dreier Angeklagter. Die drei anderen Männer hatten ihre Verurteilung von Anfang an akzeptiert. Die Entscheidung wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 StR 406/19)
 
Die Bande aus Rumänien hatte serienmäßig ältere und schwache Menschen in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz überfallen. Anfang September 2015 schlugen sie in Seefeld im bayerischen Landkreis Starnberg zu. Den 72 Jahre alten Ehemann schlugen die Männer nachts auf der Terrasse beim Rauchen nieder, dann überwältigten sie seine Frau im Bett. Beide Opfer ließen sie schwerstverletzt eingesperrt in einer winzigen Kammer ohne Essen und Trinken zurück. Als sie mehr als zwei Tage später von einer Nachbarin gefunden wurden, war der Mann tot.
 
Das Landgericht München II hatte gegen die sechs Männer deshalb im Dezember 2018 lebenslange Haftstrafen wegen Raubmordes verhängt. Auch zwei Komplizen wurden verurteilt. Die drei Männer, um die es nun noch beim BGH ging, waren vorher schon in Österreich verurteilt worden. Bei ihnen handelt es sich um Mitglieder der sogenannten Frosch-Bande, die Ende Juli und Anfang August 2016 in Wiener Neustadt wegen einer Serie sogenannter Home Invasions zu Haftstrafen im Ausmaß von sechs bis 19 Jahren verurteilt worden waren.
 
Als "Frosch-Bande" bezeichneten sich die Angeklagten selbst, da sie klein sind und von Tat zu Tat "sprangen". Der Großteil der Bande war nach Raubzügen in unterschiedlicher Besetzung im September 2015 in Wien festgenommen worden.
 
Nach Auffassung der obersten deutschen Strafrichter in Karlsruhe hat das Landgericht die Verurteilungen in Wiener Neustadt aber zu Recht nicht zugunsten der Angeklagten berücksichtigt. Für die Männer könne die doppelte Haft zwar eine Härte bedeuten. Das spiele aber erst bei der Entscheidung eine Rolle, wie lang die Strafe vollstreckt werde. Bei mehreren Verurteilungen in Deutschland wird sonst eine Gesamtstrafe gebildet.
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