Aufregung um Moschee-Rap

Rapperin bekommt nach Anti-Moslem-Rap Morddrohungen

14.04.2017

Wut-Postings auf Facebook-Seite von Rapperin Pilz

Zur Vollversion des Artikels
© Screenshot Youtube
Zur Vollversion des Artikels

Bei Rap-Battles geht es darum sich mit – gereimten – Worten gegenseitig verbal aufs Kreuz zu legen. Dabei geht es manchmal auch ruppiger zu in der Ausdrucksweise. Doch anscheinend hat ein Anti-Moslem-Rap der Rapperin "Pilz" eine Grenze überschritten. Sie bekommt jetzt Morddrohungen, wie "Vice" berichtet.

Bei einem Rap-Battle im Rahmen des Tapefabrik-Festivals in Wiesbaden packte sie in einem Kampf gegen ihren Kontrahenten Nedal ein Kopftuch aus, setzte es sich auf und reimte: "Darf ich jetzt deine muslimische Frau sein? Ich trag dir auch die Alditüten ins Haus rein. Und wenn es OK für dich ist, geh ich auch in die Moschee mit dir mit, aber nur wenn du mich auf dem Gebetsteppich fickst."

In einem sehr langen Facebook-Posting schreibt Pilz jetzt über ihre Morddrohungen, die sie danach bekommen hat. Ein Auszug daraus:

"Die Liste an Menschen, die mich ernsthaft tot sehen wollen, steigt. [...] Wenn jemand damit ein Problem hat, dass solche Inhalte im Battlerap stattfinden, dann ist das völlig in Ordnung und ich respektiere das vollkommen. Der eigene Glaube und die persönliche Schmerzgrenze sind, genau wie die Würde eines jeden Menschen, unantastbar. (…) Man kann mir sagen, dass man es als falsch empfindet und meinetwegen kann man mir sagen, dass man mich deshalb komplett scheiße findet. Aber man kann den muslimischen Glauben, der das Thema Liebe und Respekt intensiv behandelt, nicht verteidigen, in dem man mir so ekelhafte Nachrichten schreibt, die zu 98% aus Hass und Schimpfwörtern besteht."

Unter dem Post versammeln sich inzwischen schon mehr als 1.000 Kommentare, unter denen sich auch Hetze wie diese findet: "Du Stück scheisse dann nimm doch deine Kirche in Mund und verhüll dich wie eine Nonne und lass dich doch auf deinem Kreuz ficken warum aufm Gebets Teppich ???“

Hier der Post im Original:

Zur Vollversion des Artikels