Wegen Lockdown

Rausschmiss per Gerichtsurteil: Austro-Urlauber müssen Sylt verlassen

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Sie könnten nicht nach Österreich zurück, weil ihr Wohnsitz eingeschneit sei. Das reichte dem Gericht nicht: das Beherbergungsverbot gilt auch für das Urlauberpaar.

Ein Ehepaar aus Österreich muss seinen Urlaub auf der deutschen Nordseeinsel Sylt wegen der verschärften Corona-Bestimmungen vorzeitig abbrechen, obwohl es eigenen Angaben zufolge seinen eingeschneiten Wohnsitz derzeit nicht erreichen kann. Wegen des auch in Österreich geltenden Beherbergungsverbots drohe ihnen bei Rückkehr Obdachlosigkeit, argumentierten die Beiden.

Das Oberverwaltungsgericht im norddeutschen Schleswig lehnte den Antrag des Paares gegen die neue Corona-Verordnung, die Beherbergungen in Schleswig-Holstein beschränkt, am Donnerstag per Eilentscheidung ab. Das Ehepaar habe schon bei der Anreise mit einer Verschärfung der Pandemie-Entwicklung rechnen müssen, hieß es.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte beschlossen, das öffentliche Leben zur Eindämmung der Corona-Pandemie in weiten Teilen wieder herunterzufahren. Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen wurden für touristische Übernachtungen geschlossen. Urlauber auf den Nordseeinseln mussten bis zum Donnerstag (5. November) abreisen.

Das Ehepaar aus Österreich hatte den Antrag am Mittwoch gestellt. In Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit habe sich der Senat nicht in der Lage gesehen, die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Regelung eingehend zu prüfen, hieß es. Man habe deshalb eine Abwägung getroffen.

 

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