Eklat vor Gericht

Richterin zwingt Muslima, ihren Schleier zu lüften

18.03.2016

Sie sollte als Zeugin aussagen, doch ihr Gesicht wollte sie nicht enthüllen.

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© Reuters
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Dieser Fall lässt die Wogen in Deutschlang hochgehen. Am Münchner Landgericht wurde ein Fall behandelt, in dem die 43-jährige Muslima Amira B. als Zeugin geladen war. Amira B. ist strenggläubig und trägt einen sogenannten Niqab, der den gesamten Körper verhüllt. Lediglich die Augen sind durch einen Schlitz frei. Wie die Bild-Zeitung berichtet kam es deshalb vor Gericht zu einer skurrilen Auseinandersetzung zwischen der Zeugin und dem Richter. Während der Befragung weigerter sich die Muslima partout den Gesichtsschleier abzunehmen.

"Gott gibt mir Recht"
"Ich möchte gerne in Ihr Gesicht sehen, um Ihre Reaktionen und Ihre Mimik zu sehen.“
, zitiert die Bild den Richter. Die Antwort der Muslima: „Wegen meiner Gesichtssprache!? Nein, das mache ich nicht. Wegen meines Glaubens.“  Zwar versuchte der Richter auf sie einzureden („Ich habe ansonsten erhebliche Probleme bei der Bewertung Ihrer Aussage.“), doch es half alles nichts, die Frau blieb stur: „Ich habe einen Gott am Ende der Welt, der mir am Ende Recht geben wird.“

Fall jetzt neu aufgerollt
Der Richter gab entnervt auf und ließ die Muslima vermummt aussagen. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Der mediale Aufschrei war groß, auch in Justizkreisen wurde der Vorfall heftig diskutiert. Der Fall wurde jetzt in einem Berufungsverfahren neu aufgerollt, da die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben hatte. Es wurde befürchtet, dass die Zeugin erneut verschleiert vor das Gericht auftritt.

Und so geschah es auch: Erneut weigerte sich die Frau ihren Schlei abzunehmen. Doch die vorsitzende Richterin blieb hart. Sie forderte die Muslima mehrfach auf ihren Schleier zu lüften: „Wenn Ihre Religion Ihnen das verbietet, dann stellt uns das hier vor erhebliche Probleme“. Sogar mit Ordnungshaft wurde gedroht. Nach langem Hin und Her legte sich doch schlussendlich ihren Schleier ab, jedoch unter einer Bedingung: Der Angeklagte durfte ihr nicht ins Gesicht blicken.

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