Italiens Ex-Premier im Ruby-Prozess jetzt überraschend freigesprochen.
„Bunga-Bunga“ auf legaler Basis: Überraschend ist Italiens Ex-Premier Silvio Berlusconi im „Ruby-Prozess“
in zweiter Instanz freigesprochen worden.
Das Berufungsgericht in Mailand kippte am Freitag somit das erstinstanzliche Urteil, mit dem der Medienzar (77) im Juni 2013 zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Berlusconi ist demnach nicht für Amtsmissbrauch und Sex mit der minderjährigen marokkanischen Nachtklubtänzerin Ruby verantwortlich. Vier Stunden lang berieten die Richter über das Urteil. Die Staatsanwälte können jetzt beim Kassationsgericht in Rom, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, Berufung gegen den Freispruch einreichen. Ein verurteilter Mann ist Berlusconi dennoch: wegen Steuerbetrugs.