Europarats-Parlament

Russland erhält Stimmrecht zurück

24.06.2019

Wegen Krim-Annexion verhängte Sanktionen aufgehoben.

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© AFP
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Russland erhält nach fünfjähriger Unterbrechung sein Stimmrecht in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) zurück.

Das Gremium verabschiedete bei einer Sitzung in Straßburg eine entsprechende Resolution. Mit dem Votum wurde in der Nacht auf Dienstag die Voraussetzung für den Verbleib Russlands in der paneuropäischen Länderorganisation geschaffen. Es erfolgte nach stundenlangen, heftigen Debatten.

Der Text wurde schließlich mit 118 zu 62 Stimmen angenommen. Zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Als Reaktion auf die Annexion der ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim hatte die Parlamentarische Versammlung Russland vor fünf Jahren das Stimmrecht und andere Rechte aberkannt. Moskau hatte darauf mit einem Boykott der Versammlung reagiert und keine Delegation mehr geschickt. 2017 stellte Russland außerdem die Beitragszahlungen an den Europarat ein.

Laut Satzung droht einem Land der Ausschluss, wenn es zwei Jahre lang keine Beiträge gezahlt hat. Um dies zu verhindern, änderte die Parlamentarier-Versammlung nun ihre Geschäftsordnung - ungeachtet heftiger Proteste vor allem von ukrainischen Abgeordneten. Die Versammlung beuge sich damit der "russischen Erpressung", kritisierte der Konservative Oleksii Goncharenko.

Laut Neuregelung können die Abgeordneten künftig nicht mehr einseitig Sanktionen verhängen, sondern nur in Absprache mit dem Ministerkomitee, dem die Außenminister der 47 Europarats-Länder angehören. De facto erhalten die 18 russischen Mitglieder in der Versammlung damit ihre Stimmrechte zurück - rechtzeitig vor der am Mittwoch geplanten Wahl eines neuen Generalsekretärs des Europarats. Moskau hatte wiederholt mit einem Austritt aus dem Europarat für den Fall gedroht, dass die Sanktionen gegen die russische Delegation aufrechterhalten bleiben.

Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist die größte Staatenorganisation auf dem europäischen Kontinent. Gegründet vor 70 Jahren, versammelt sie 47 Mitgliedsstaaten. Gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kümmert sich der Europarat um die Einhaltung der Menschenrechte von rund 830 Millionen Bürgern in den Mitgliedsländern.

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