Neue Erkenntnisse

Sammler Gurlitt bekommt Bilder zurück

09.04.2014

Staatsanwaltschaft hob Beschlagnahme auf - Rechtliche Situation neu bewertet.

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Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Beschlagnahmung der Sammlung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt aufgehoben und die Werke freigegeben. Damit erhält Gurlitt seine Bilder zurück.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Behörde mit. Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1280 Bilder aus der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss gehalten. Rund 500 Werke stehen nach Auffassung der Taskforce "Schwabinger Kunstfund" im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Cornelius Gurlitt ist der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt.

"Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt", betonte die Behörde am Mittwoch. Das Ermittlungsverfahren sei damit auch noch nicht abgeschlossen.

Anfang dieser Woche hatten Gurlitt und seine Anwälte einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern unterschrieben. Gurlitt erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.

Anwälte Gurlitts zufrieden

Gurlitts Strafverteidiger Tido Park erklärte: "Das ist ein guter Tag für Cornelius Gurlitt." Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung eingelegt. "Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Beschwerdegericht die Beschlagnahmeanordnung angesichts der gravierenden Mängel und unserer ausführlich begründeten Beschwerde aufgehoben hätte", sagte Park. "Dennoch begrüße ich natürlich die freiwillige Aufhebung der Beschlagnahme durch die Augsburger Staatsanwaltschaft. Es geht allein um das Interesse des Mandanten. Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen Tages weiter gestärkt."

Keine Angaben zur Zukunft der Sammlung
Gurlitt wollte vorerst keine Angaben zur Zukunft der Sammlung machen. "Dazu wollen wir uns gar nicht äußern, weil das Sicherheitsbelange betrifft", sagte Anwalt Park. "Er freut sich, ist dankbar und erleichtert, dass alles sich so auflöst", so Park.

Bayerns Justizminister: Es gibt keinen Deal
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) wies Vorwürfe zurück, es könnte juristische Absprachen zwischen dem Kunstsammler und der Staatsanwaltschaft geben. "Es gibt keinen Deal - was ich auch von Anfang an so gesagt habe", betonte Bausback am Mittwoch in einer Sitzung des Wissenschaftsausschusses im Landtag in München.

Mehrere Oppositionspolitiker hatten zuvor argumentiert, ein Zusammenhang zwischen der aktuellen Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft und der Grundsatzeinigung von Gurlitt mit Bund und Freistaat über den weiteren Umgang mit den Bildern von vor zwei Tagen sei doch offensichtlich. Es habe "von Anfang an einen Deal gegeben, das ist doch sonnenklar", sagte der Grünen-Politiker Sepp Dürr. Bausback aber betonte: "Die beiden Ebenen sind strikt getrennt."
 

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