Bettencourts Ex-Buchhalterin distanziert sich von Aussagen über Sarkozy.
In der Schwarzgeldaffäre um Frankreichs Staatschef Nicolas Sarkozy und die Multimilliardärin Liliane Bettencourt gibt es eine überraschende Wende. Die Hauptbelastungszeugin, Bettencourts Ex-Buchhalterin Claire Thibout, bezeichnete in der jüngsten Polizeivernehmung einen Teil der ihr zugeschrieben Beschuldigungen als falsch. "Ich habe niemals gesagt, dass Sarkozy regelmäßig Geldumschläge bekommen hat", zitierten französische Online-Medien am Donnerstag aus dem Gesprächsprotokoll. Auch andere Aussagen von ihr seien von der Internet-Nachrichtenseite Mediapart nicht richtig wiedergegeben worden, sagte Thibout.
Finanzskandal
Mediapart, das von dem Enthüllungsjournalisten und
ehemaligen "Le Monde"-Redakteur Edwy Plenel gegründet wurde, hatte die
Affäre um illegale Parteispenden und Finanzgeschäfte der reichsten Frau
Europas in den vergangenen Wochen maßgeblich ins Rollen gebracht. Zuletzt
berichtete das Internetmagazin über Aussagen der Buchhalterin Thibout, die
auf einen Parteispendenskandal in den Reihen von Sarkozys Regierungspartei
UMP schließen ließen.
Laut Mediapart hatte Thibout gesagt, dass die "L'Oréal"-Erbin Liliane Bettencourt und ihr mittlerweile verstorbener Mann, der frühere gaullistische Minister André Bettencourt, Sarkozy seit Jahren illegal unterstützten. Schon als Sarkozy Bürgermeister des Pariser Nobelvororts Neuilly war, habe er regelmäßig bei Abendessen im Hause Bettencourt seinen mit Scheinen gefüllten Umschlag abgeholt. In der heißen Phase des Präsidentschaftswahlkampfes 2007 sollen einmal 150.000 Euro von den Hauptaktionären des Kosmetikimperiums L'Oréal übergeben worden sein.
Vorwürfe zurückgewiesen
Sarkozy und der ebenfalls in
der Affäre beschuldigte Arbeitsminister Eric Woerth, Schatzmeister der UMP,
haben wiederholt alle Vorwürfe als unwahr und haltlos zurückgewiesen.
Gesetzlich erlaubt sind in Frankreich nur Parteispenden bis 7500 Euro im
Jahr und 4600 Euro für einen Kandidaten im Wahlkampf; bei Barspenden liegt
die Obergrenze bei 150 Euro.