Frankreich
Scheinbeschäftigungs-Affäre: Le Pen verweigert Aussage
24.02.2017
Als EU-Abgeordnete kann französische Rechtspopulistin nicht zu Aussage gezwungen werden.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat eine Befragung durch die Polizei in der Affäre um die Bezahlung von Assistenten im Europaparlament verweigert. Die Präsidentschaftskandidatin kam einer Vorladung der Polizei nicht nach, wie der Deutschen Presse-Agentur am Freitag aus Ermittlerkreisen bestätigt wurde.
Zuvor hatte die Zeitung "Le Monde" berichtet, dass die Chefin der Front National (FN) den Ermittlern per Brief mitgeteilt habe, dass sie bis nach der Parlamentswahl im Juni zu keiner Anhörung kommen werde. Nach Darstellung des Blatts kann Le Pen als Europaabgeordnete nicht zu einer Befragung gezwungen werden, ohne zuvor ihre parlamentarische Immunität aufzuheben.
Die französische Justiz prüft, ob aus Parlamentsmitteln bezahlte Assistenten von FN-Europaabgeordneten in Wahrheit für die Partei tätig waren. Am Mittwoch wurde gegen die Chefin von Le Pens Mitarbeiterstab ein Ermittlungsverfahren wegen Verschleierung von Vertrauensbruch eingeleitet - Details sind nicht bekannt. Le Pen weist die Anschuldigungen zurück.
In einem Interview hatte sie gesagt, dass die Justiz den Wahlkampf nicht stören dürfe "für eine Untersuchung, die auch gut später geschehen kann, die auch vor dem Wahlkampf hätte geschehen können". Frankreich wählt am 23. April und 7. Mai seinen neuen Staatschef.