Deutscher Kanzler: "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren"
Der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz will die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen. "Solche Straftäter gehören abgeschoben - auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen", sagte Scholz am Donnerstag im Bundestag. "Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren." Wie genau er das ermöglichen will, sagte der deutsche Kanzler nicht.
Scholz verwies darauf, dass das Innenministerium nach "rechtlich und praktisch tragfähigen Wegen" suche, wie man die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan ermöglichen könne. Das Ministerium sei auch mit Nachbarländern Afghanistans im Gespräch. Man werde nicht länger dulden, wenn terroristische Straftaten verherrlicht und gefeiert werden. "Deshalb werden wir unsere Ausweisungsregelungen so verschärfen, dass aus der Bildung terroristischer Straftaten ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse folgt", sagte Scholz. "Wer Terrorismus verherrlicht, wendet sich gegen alle unsere Werte und gehört auch abgeschoben."
Schock nach Mannheim-Attentat
Ein Afghane hatte am vergangenen Freitag in Mannheim fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der Beamte erlag später seinen Verletzungen. Der Angriff hatte eine Debatte über eine Lockerung des Abschiebeverbots nach Afghanistan ausgelöst.
Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schickt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan zurück. Schon in der Zeit davor hatte man sich wegen der damals schon schwierigen Sicherheitslage darauf verständigt, nur Männer - und vor allem Straftäter und sogenannte Terror-Gefährder - unter Zwang nach Kabul zu bringen.
Zu den vielen Menschen aus Syrien und Afghanistan, die in den vergangenen zehn Jahren als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind, zählen auch einige, die inzwischen in der Bundesrepublik schwere Straftaten begangen haben oder denen die Polizei zutraut, einen Terroranschlag zu begehen. Obwohl die gesetzlichen Hürden für die Abschiebung jener, von denen eine potenzielle Gefahr ausgeht, niedriger sind als bei anderen Ausreisepflichtigen, gibt es rechtliche und praktische Schwierigkeiten.