Fall endet wohl vor Gericht

Schüler verweigert Moschee-Besuch: 300 Euro Strafe

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Die Eltern legten Einspruch ein. Es drohen dennoch 300 Euro Strafe und ein Zwangsbesuch in der Moschee.

Laut dem Lehrplan-Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ sollte eine Schulklasse im deutschen Rendsburg eine Moschee besuchen. Doch ein 13-jähriger Schüler wollte dem Ausflug nicht beiwohnen, berichtet das Online-Portal „mmnews.de“. Die Eltern suchten nach der Bekanntgabe des Ausflugsziels das Gespräch mit der Schule. Da sie selbst keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind sie der Meinung, dass man niemanden zwingen könne, eine religiöse Gedenkstätte zu betreten. „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“, fragten die Eltern die Schule.

300 Euro Strafe und Zwangsbesuch

Das Grundgesetz stimme ihnen zu, allerdings sehen das die Verantwortlichen der Schule wohl anders. Die Schulleiterin hat die Erziehungsberechtigten angezeigt und der Landesschulrat verfügte, sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater einen Bußgeldbeschied. Der Grund: Das Kind habe die „Informationsveranstaltung“ in der Moschee nicht besucht.

Nun stehen die Eltern wie „Schwerverbrecher“ da, sagen sie selbst. Es habe eine Anhörung gegeben. Dem Bußgeldbescheid zufolge haben die „Ermittlungen“ keine entlastenden Tatsachen hervorgebracht. Somit hätten die Eltern „nicht genügend für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes gesorgt". Nun drohen laut dem Bericht ein 300 Euro Bußgeld und ein Zwangsbesuch in der Moschee. Die Eltern erhoben daraufhin Einspruch. Der führt diesen Fall wohl bald vor das Amtsgericht.

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