300 Euro Strafe
Schüler verweigert Moschee-Besuch: Jetzt prüft Staatsanwaltschaft
27.10.2016
Nun wird entscheiden, ob es zu einem Gerichtsprozess kommt.
Laut dem Lehrplan-Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ sollte eine Schulklasse im deutschen Rendsburg eine Moschee besuchen. Doch ein 13-jähriger Schüler wollte dem Ausflug nicht beiwohne. Die Eltern suchten nach der Bekanntgabe des Ausflugsziels das Gespräch mit der Schule. Da sie selbst keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sind sie der Meinung, dass man niemanden zwingen könne, eine religiöse Gedenkstätte zu betreten. „Warum sollten wir unser Kind zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“, fragten die Eltern die Schule.
Schwänzen
Die Schule wertete das Fernbleiben des 13-Jährigen allerdings als Schulschwänzen. Mutter und Vater des Jugendlichen sollten daher auch jeweils 150 Euro Bußgeld zahlen. Die Eltern wehrten sich dagegen und legten Protest ein. Wie Staatsanwalt Peter Müller-Rakow am Mittwoch bestätigte, wurde nun die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese soll entscheiden, ob es zu einem Prozess vor dem Amtsgericht kommt.