Nach Österreich
Schweden will Arbeitsplätze für Ausländer beschränken
25.02.2017
Das Modell erinnert an den von Österreichs Regierung beschlossenen Beschäftigungsbonus.
Schweden will die Zahl von Arbeitskräften aus dem Ausland einschränken und einfache Jobs vorrangig an Arbeitslose und bereits im Land lebende Flüchtlinge vergeben. "Jobs, die keine oder nur eine geringe Ausbildung erfordern, sollen zuallererst von den Arbeitslosen ausgefüllt werden, die schon in unserem Land sind", sagte der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven am Freitag in Stockholm.
Im vergangenen Jahr vergab Schweden mehr als 12.000 Arbeitsgenehmigungen an Menschen aus Ländern außerhalb der EU. Darunter waren laut Einwanderungsbehörde rund 4000 Ungelernte, die als Reinigungskräfte, Kellner und Mechaniker arbeiteten. Eine Arbeitsmigration, "die aus Tellerwäschern und Restaurantmitarbeitern besteht", sei "unvernünftig, wenn wir geeignete Leute haben, die als Flüchtlinge hierhergekommen sind", fügte der Regierungschef hinzu, der wenige Wochen vor dem Parteitag im April sein Programm präsentierte.
Seinen Angaben zufolge gibt es in Schweden 100.000 freie Stellen und rund 300.000 Arbeitslose. Arbeitsmigration solle daher auf Berufe beschränkt werden, in denen es einen Fachkräftemangel gebe. In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen sind rund vier Prozent entweder arbeitslos oder gehen nicht zur Schule.
Versuch Wähler zu halten
Die Sozialdemokraten führen eine Minderheitsregierung mit den Grünen, die den Plan des Ministerpräsidenten jedoch ablehnen. Eine Einschränkung der Arbeitsmigration vor den nächsten Wahlen im September 2018 gilt daher als unwahrscheinlich. Löfvens Äußerungen werden auch als Versuch gewertet, die Abwanderung von Wählern zu den rechtsextremen Schwedendemokraten zu stoppen.
Schweden hatte 2014 und 2015 244.000 Asylwerber aufgenommen - gemessen an seinen knapp zehn Millionen Einwohnern war dies die höchste Pro-Kopf-Quote in Europa.
Die Pläne Löfvens erinnern etwas an den von der österreichischen Regierung beschlossenen Beschäftigungsbonus. Dabei geht es darum, dass Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte erlassen werden, wenn die aufgenommene Person entweder arbeitslos gemeldet war, den Job wechselt, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommt oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen kann.