Steuer-Abkommen

Schweiz streicht Bankgeheimnis für EU-Bürger

27.05.2015

2018 werden erstmals Steuerdaten ausgetauscht.

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© AFP
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Die Schweiz und die EU haben das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Damit sollen erstmals 2018 Steuerdaten ausgetauscht werden. Damit dieser Fahrplan jedoch eingehalten werden kann, musste das Abkommen noch im Mai unterzeichnet werden.

Am Mittwoch war es schließlich soweit: Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Steuerkommissar Pierre Moscovici und der lettische Finanzminister Janis Reirs setzten in Brüssel ihre Unterschrift unter das Abkommen.

Somit kann die Ratifizierung in der Schweiz im ordentlichen Verfahren - inklusive einem möglichen Referendum - durchgeführt werden. Darauf hatte die Schweiz gegenüber der EU gepocht.

Konkret werden Schweizer Finanzinstitute ab 2017 Daten sammeln und den Schweizer Steuerbehörden übermitteln. Diese liefern die Informationen dann ab 2018 an die Steuerbehörden des entsprechenden EU-Landes. Die gleichen Verpflichtungen haben natürlich auch die 28 EU-Staaten gegenüber der Schweiz.

Mitte März dieses Jahres einigten sich die Schweiz und die EU, sodass am 19. März de Watteville und sein Verhandlungspartner bei der EU-Kommission, Heinz Zourek, das Abkommen zum Informationsaustausch paraphieren konnten.
 

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