Urteil
Sechs Jahre Haft für tödlichen Exorzismus
20.02.2017
Eine Südkoreanerin wurde von fünf Angehörigen in Hotel qualvoll erstickt.
Nach der tödlichen Teufelsaustreibung in einem Hotelzimmer in Frankfurt am Main muss von den fünf Beteiligten nur einer ins Gefängnis. Das Landgericht verhängte am Montag gegen die 44 Jahre alte Cousine des Opfers sechs Jahre Freiheitsstrafe. Die Richter belangten sie wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge.
Die vier mitangeklagten Mitglieder einer südkoreanischen Familie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt. Nach Auffassung der Jugendstrafkammer trug vor allem die 44 Jahre alte Hauptangeklagte die Verantwortung für die Tat. "Sie war die Erwachsene in der Gruppe und bestimmte das Geschehen", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Erlbruch. "Darüber hinaus hatte sie nach zwei vorausgegangenen Teufelsaustreibungen die entsprechende Erfahrung und musste als gelernte Krankenschwester auch von der Gefährlichkeit ihres Handels wissen".
Schmerzvolles Martyrium
In der Nacht zum 5. Dezember 2015 hatte die 44-Jährige in dem Hotelzimmer dem 41-jährigen Opfer zunächst ein Handtuch und später einen Kleiderbügel in den Mund gesteckt, an dem die Frau qualvoll erstickte. "Mit dem Tuch sollte vor allem verhindert werden, dass die Schreie des Opfers nach draußen gelangten", sagte Erlbruch. "Ohne ihre entscheidende Rolle wäre es nicht zu dem schrecklichen Geschehen gekommen". Das Gericht blieb hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von acht Jahren zurück. Erlbruch nannte die "religiöse, spirituelle Verblendung" als Grund dafür.
Bei den anderen vier Angeklagten hielt das Gericht Bewährungsstrafen für ausreichend. Die beiden mit 16 Jahren jüngsten Angeklagten erhielten jeweils 18 Monate, eine zum Tatzeitpunkt 19-jährige wurde zu 21 Monaten verurteilt. Der 22 Jahre alte Sohn der Haupttäterin wurde zu zwei Jahren verurteilt.
Tat aus "spiritueller Überzeugung"
Voraussichtlich werden die Koreaner bald in ihre Heimat zurückkehren können. Sie waren im Herbst 2015 nach Deutschland gekommen, um hier ein Restaurant zu eröffnen. In ihrem Mietshaus im hessischen Sulzbach fühlten sie sich vom Teufel und von Dämonen verfolgt, schließlich siedelten sie in das Frankfurter Hotel über. Dort kam es bereits in der ersten Nacht zu der tödlichen Teufelsaustreibung.
Die Tat sei nicht geschehen, um das Opfer zu töten, sondern ihm "aus spiritueller Überzeugung heraus einen Dämonen auszutreiben", sagte Richter Erlbruch. Es sei ein "emotional außergewöhnliches dynamisches Geschehen mit tragischen Zügen" gewesen. Der Vorsitzende Richter sagte, das zu Prozessbeginn in Medien gezeichnete Bild der Angeklagten als "grausame Folterer" habe sich nicht als richtig erwiesen. Bereits vorige Woche war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes abgerückt.