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Sex-Täter streamten Tat: Diese Strafe droht ihnen nun
25.01.2017
Die Tat in Schweden schockierte die ganze Welt.
In Uppsala wurde eine Frau in den frühen Morgenstunden von drei jungen Männern vergewaltigt. In einer schwedischen Facebook-Gruppe streamten die Täter ihre Tat live. Eine Userin alarmierte daraufhin die Polizei, die Männer konnten noch während des Streams festgenommen werden.
Täter in U-Haft
Doch welche Strafe droht den Vergewaltigern nun? Am Mittwoch wurden die Männer im Alter von 18, 20 und 24 Jahren dem Haftrichter vorgeführt. Die beiden jüngeren Männer kamen wegen Verdachts auf Vergewaltigung in U-Haft.
Obwohl der 24-Jährige von der Vergewaltigungsanklage ausgeschlossen wird, kommt er ebenfalls für drei Wochen in U-Haft, da er die Tat gefilmt haben soll. Er soll wegen "unterlassener Meldung einer Straftat" angeklagt werden. Eigentlich hatte er gehofft, schon nach dem Termin beim Haftrichter wieder auf freiem Fuß zu sein.
Härtere Strafe wegen Facebook?
Nun wird die Entwicklung in Schweden mit Spannung beobachtet. Das Streamen der Vergewaltigung auf Facebook könnte nämlich einen Einfluss auf die Anklage und somit auf das Strafmaß haben. "Das Streaming war eine Verlängerung des Übergriffs", hatte Vize-Staatsanwalt Magnus Berggren schon am Montagnachmittag gesagt.
"Wir haben Löcher in der Gesetzgebung. Leider hat Schweden es versäumt, die Gesetze anzupassen, wenn es um die Verbreitung von sensiblen Informationen geht", informierte Engel Eklund, die Leiterin des schwedischen Instituts Recht und Internet, die schwedische Zeitung "Aftonbladet". "Vielleicht kann man einen 'Beleidigungs-Paragrafen' anwenden. Aber es gibt kein einziges Gesetz, das sich wirklich mit der Verbreitung von solchen Fotos und Videos beschäftigt", erklärte sie weiter.
Bis zu zehn Jahre Haft
Doch auch wenn kein Paragraf greifen sollte, der das Facebook-Streaming in die Anklage miteinbezieht, drohen den Tätern zwei bis sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung. Falls diese als "schwer" eingestuft werden sollte, kann das Strafausmaß sogar auf zehn Jahre erhöht werden.
Doch dennoch gibt es ein Problem: Die Polizei besitzt zwar zahlreiche Screenshots des Videos, jedoch wurde das Filmmaterial selbst gelöscht. Sollte das Video nicht aufzufinden sein, bleibt vieles offen. Das Opfer war während der Tat bewusstlos, weshalb vor allem die Aussagen der Täter sowie jene der Facebook-Augenzeugen für das Urteil wichtig sein werden.