Abscheulicher Kodex

So grausam regelt ISIS den Missbrauch von Sex-Sklavinnen

17.03.2016

Ein abscheuliches Handbuch regelt den Umgang mit Sex-Sklavinnen.

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© TZ Österreich
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Horror-Geschichten über die Gräueltaten des ISIS gibt es bereits genügend. Regelmäßig wird über Exekutionen, Verschleppungen und Vergewaltigungen berichtet. Die Terror-Miliz versklavt auch tausende Frauen, die aus ihrer Sicht ungläubig sind. Dabei wurden vor allem Mitglieder der Minderheit der Jesidinnen Opfer der brutalen ISIS-Politik.

Regeln für Umgang
Wie nun bekannt wurde, stellten die Jihadisten für den Umgang mit Sex-Sklavinnen Regeln auf und verfassten ein Handbuch. Der Fatwa-Beirat, die Auskunftsstelle für rechtliche und religiöse Fragen des IS, hat die wichtigsten Grundregeln zusammengefasst. Damit wollen die Jihadisten den Anschein erwecken, das Halten von Sklaven könne aus den klassischen islamischen Rechtsquellen abgeleitet werden und sei deshalb legal.

In Form von insgesamt 27 Fragen und Antworten wird den ISIS-Kämpfern der Umgang mit Sex-Sklavinnen erklärt. Das Handbuch regelt dabei was legal und was nicht erlaubt ist.

Sex mit Kindern
So ist es legal, eine „ungläubige“ Frau gefangen zu nehmen und als Sklavin zu halten. Nach Regel 2 ist es für den Halter auch rechtens, mit seiner Sklavin Sex zu haben, sie also zu vergewaltigen. Nach den Regeln des Handbuches ist es auch rechtens, mit Sklavinnen auch vor der Pubertät schon Sex zu haben, falls diese dazu bereit seien. Laut dem Kodex darf man eine Sklavin zur Züchtigung auch schlagen, allerdings nicht ins Gesicht und nicht um ihr Knochen zu brechen.

ISIS zwingt die Frauen zur Verhütung. Das Zeugen von Kindern mit einer Sex-Sklavin ist nämlich nicht erlaubt. Ehemalige Geiseln sehen diesen Punkt zumindest positiv. Im Gespräch mit der New York Times berichten sie, dass ihnen so zumindest erspart geblieben sei, die Kinder ihrer Peiniger auszutragen.

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