Türkische Verfassungsreform

So will Erdogan zum Super-Präsidenten werden

16.03.2017

"Exzessive Konzentration" der Macht in den Händen des Präsidenten.

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© Reuters/Fotomontage
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Die umstrittenen Wahlkampf-Auftritte türkischer Minister in Europa haben ein Ziel: Dabei soll für die Verfassungsreform geworben werden, über die die Türken am 16. April abstimmen sollen. Kern des Referendums ist eine massive Ausweitung der Befugnisse des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, der nach der derzeitigen Verfassung eher repräsentative Aufgaben hat.

Der Posten des Ministerpräsidenten - derzeit der offizielle Regierungschef - soll entfallen. Im Folgenden werden die wichtigsten geplanten Rechte des Staatsoberhaupts aufgeführt. Der Auflistung liegt eine Übersetzung des Juristen Christian Rumpf zugrunde, dessen Stuttgarter Kanzlei auf türkisches Recht spezialisiert ist:

  • Der Präsident hat das Recht, per Dekret zu regieren.
  • Der Präsident kann den Ausnahme-Zustand mit der damit verbundenen Einschränkung der Bürgerrechte beschließen.
  • Der Präsident kann das Parlament auflösen und Neuwahlen anordnen.
  • Der Präsident kann gegen Gesetzesvorhaben sein Veto einlegen.
  • Der Präsident ernennt Minister und kann sie entlassen.
  • Der Präsident ernennt seine zwei Stellvertreter und kann sie entlassen.
  • Der Präsident ernennt hochrangige Regierungsmitarbeiter und kann sie entlassen.
  • Der Präsident bestimmt den Staatshaushalt.
  • Der Präsident hat ein erhebliches Mitspracherecht bei der Wahl der Verfassungsrichter.
  • Die Amtszeit des Präsidenten ist auf zwei Legislaturperioden von je fünf Jahren begrenzt. Im Fall von vorgezogenen Neuwahlen ist eine Legislaturperiode von fünf Jahren vorgesehen - auch wenn der Präsident zuvor die maximale Amtszeit von zehn Jahren fast ausgeschöpft hat.
  • Ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten ist nur mit den Stimmen von mindestens 400 der 600 Abgeordneten möglich.
  • Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
  • Der Präsident kann im Gegensatz zur derzeitigen Verfassung auch Vorsitzender einer Partei sein.
  • Das Parlament kann weder Minister entlassen noch eine Vertrauensfrage stellen. Anfragen zur Regierungsarbeit sind an den Präsidenten zu stellen.


Die sogenannte Venedig-Kommission - ein vom Europarat eingerichtetes Gremium - hat den Verfassungsentwurf untersucht und kommt zu dem Schluss, dadurch werde es zu einer "exzessiven Konzentration" der Macht in den Händen des Präsidenten bei gleichzeitiger Schwächung des Parlaments kommen. Die Verfassungsexperten werten das Vorhaben als "gefährlichen Schritt rückwärts in der Tradition der demokratischen Verfassung der Türkei".

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