EGMR-Urteil

Spanien wegen Haft für ETA-Mitglied verurteilt

21.10.2013

Justiz verweigert systematisch vorzeitige Haftentlassung für ETA-Anhänger.

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© Reuters
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien wegen einer zu langen Haftstrafe für ein Mitglied der baskischen Terrororganisation ETA verurteilt. Die Straßburger Richter riefen die spanischen Justizbehörden in dem am Montag veröffentlichten Urteil auf, die 55-jährige Ines Del Rio Prada freizulassen. Der Gerichtshof bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil vom Vorjahr.

Die Gerichtsentscheidung dürfte weitreichende Folgen für den Umgang der spanischen Justiz mit ETA-Häftlingen haben. Mehrere Dutzend von ihnen sitzen nämlich nur noch deswegen ein, weil ihnen eine vorzeitige Haftentlassung wegen ihrer Zugehörigkeit zur ETA systematisch verwehrt wird.

Spanien empört über Urteil
Mit Empörung ist in Spanien das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgenommen worden, das die Freilassung von Dutzenden Mitgliedern der baskischen Terror-Organisation ETA zur Folge haben könnte. Die Vorsitzende der spanischen Terroropfer-Vereinigung AVT, Angeles Pedraza, bezeichnete den Straßburger Richterspruch vom Montag als "Schande".

Der EGMR hatte in seinem letztinstanzlichen Urteil die umstrittene "Parot-Doktrin" für menschenrechtswidrig erklärt, wonach wegen Mordes verurteilte ETA-Terroristen nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden dürfen. Die Regelung gilt seit 2006, nachdem die Entlassung eines 25-fachen ETA-Mörders für große Empörung in Spanien gesorgt hatte. Jose Ignacio de Juana Chaos wurde wegen 25 Morden zu mehr als 3000 Jahren Haft verurteilt, wegen Arbeiten und guter Führung aber bereits nach 21 Jahren aus dem Gefängnis entlassen.

Danach entschied die spanische Justiz, dass Strafnachlässe wegen guter Führung nicht mehr auf die maximale Haftdauer von 30 Jahren angerechnet werden, sondern auf die Gesamtstrafe, zu der ein Straftäter verurteilt wurde. Erstmals wurde mit dieser neuen Regel 2006 die vorzeitige Haftentlassung des ETA-Terroristen Henri Parot verhindert. Die ETA-Terroristin Ines del Rio Prada, die bereits vor vier Jahren aus der Haft hätte entlassen werden müssen, ließ die Doktrin allerdings vor dem EGMR anfechten. Sie war zu fast 3.800 Jahren Haft verurteilt worden, da sie unter anderem 1986 an einem Anschlag auf einen Polizeibus in Madrid beteilt war, bei dem 12 Menschen ums Leben kamen und 40 Personen verletzt wurden.

 

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