Frankreich
Sterbehilfe in 7 Fällen: Arzt freigesprochen
25.06.2014Fall Bonnemaison befeuert Debatte um Sterbehilfe in Frankreich.
In Frankreich ist ein Krankenhausarzt freigesprochen worden, der sieben Patienten an ihrem Lebensende todbringende Medikamente verabreicht hatte. Die Geschworenen des Gerichts in der südwestfranzösischen Stadt Pau erkannten am Mittwoch nach vierstündigen Beratungen auf Freispruch für den Notfallmediziner Nicolas Bonnemaison.
Dem 53-Jährigen hatte wegen "Vergiftung besonders verletzlicher Personen" eine lebenslange Haftstrafe gedroht. Der Fall des Arztes hat in Frankreich die Debatte über Sterbehilfe befeuert.
Sterbehilfe für Bonnemaison "Pflicht eines Arztes"
Bonnemaison hatte im Krankenhaus der südfranzösischen Stadt Bayonne zwischen 2010 und 2011 fünf unheilbar kranken alten Männern und zwei Frauen ohne Absprache mit den anderen Ärzten Medikamente verabreicht, die den Tod der an ihrem Lebensende stehenden Patienten beschleunigten. Er hat dies zugegeben und als seine Pflicht als Arzt bezeichnet. "Ich denke, es gehört zur Pflicht des Arztes, seine Patienten bis ans Ende vom Ende zu begleiten", sagte Bonnemaison am Mittwoch in seinem Schlusswort. "Ich habe als Arzt gehandelt, wie ich ihn verstehe."
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag fünf Jahre Haft mit möglicher Bewährung gefordert, nicht aber ein Berufsverbot. "Nein, Sie sind kein Mörder", sagte Anklagevertreter Marc Mariee. "Sie wollten nichts Schlechtes tun." Bonnemaison habe "als Arzt gehandelt, aber als Arzt, der sich geirrt hat". Als der Vorsitzende Richter am Mittwoch den Freispruch verkündete, lächelte Bonnemaison, im Gerichtssaal brach lauter Applaus aus.
Ein weiterer Fall sorgt derzeit für Schlagzeilen: Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht verfügte am Dienstag, dass die künstliche Ernährung des Querschnittsgelähmten Vincent Lambert eingestellt werden darf. Bei dem 38-Jährigen sind laut Ärzten kaum mehr Bewusstseinsanzeichen vorhanden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg forderte am Dienstag aber, Lambert vorerst weiter am Leben zu erhalten, wie es dessen Eltern fordern.