Affäre um Wahlkampfspenden
Strafverfahren gegen Sarkozy eröffnet
21.03.2018Nach einer zweitägigen Befragung zu Wahlkampfspenden wird gegen den Ex-Präsidenten jetzt ermittelt.
In der Affäre um illegale libysche Wahlkampfspenden ist ein Strafverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy eingeleitet worden. Es werde gegen den ehemaligen Staatschef wegen Korruption, illegaler Wahlkampffinanzierung und Unterschlagung öffentlicher libyscher Gelder ermittelt, hieß es am Mittwochabend aus Justizkreisen.
Der 63-jährige Sarkozy war kurz zuvor aus mehr als 20-stündigem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Zwei Tage vernommen worden
Der Ex-Präsident war am Dienstag in Gewahrsam genommen worden und wurde auf einer Polizeidienststelle in Nanterre westlich von Paris vernommen. Die Nacht auf Mittwoch durfte er unter polizeilichen Auflagen zu Hause verbringen.
Bei der Vernehmung ging es um den Verdacht, der frühere libysche Machthaber Muammar Gaddafi habe 2007 Sarkozys erfolgreichen Präsidentschaftswahlkampf mitfinanziert. Dabei sollen bis zu 50 Millionen Euro geflossen sein. Es war das erste Mal, dass Sarkozy, der von 2007 bis 2012 Frankreichs Präsident war, zu den Vorwürfen befragt wurde. Untersuchungsrichter gehen dem Verdacht bereits seit April 2013 nach. Sarkozy bestreitet die Vorwürfe.
Der französisch-libanesische Geschäftsmann Ziad Takieddine hatte 2016 in einem Interview mit der investigativen Online-Zeitung "Mediapart" gesagt, er habe Ende 2006 oder Anfang 2007 mehrere - vom damaligen libyschen Regime vorbereitete - Koffer mit insgesamt fünf Millionen Euro ins Pariser Innenministerium gebracht. Sarkozy war damals Innenminister.
Bereits 2012 hatte "Mediapart" ein auf Ende 2006 datiertes Dokument veröffentlicht, wonach das Gaddafi-Regime angeblich bereit war, Sarkozys Wahlkampf mit 50 Millionen Euro zu unterstützen. Sarkozy hatte damals von einer "plumpen Fälschung" gesprochen, auch der angebliche Unterzeichner hatte das Schreiben dementiert.
Herkunft der Gelder müssen angegeben werden
Die Regeln für die Abrechnung von Wahlkampfkosten in Frankreich sehen vor, dass die Herkunft der Gelder genau angegeben werden muss. Zudem dürfen nur bestimmte Gelder angenommen werden - neben Zuschüssen politischer Parteien und Gruppen insbesondere Spenden von Privatpersonen, die aber nur maximal 4.600 Euro pro Person betragen dürfen. Barspenden sind nur bis 150 Euro pro Spender zulässig.
Befragt wurde auch Sarkozys ehemaliger Innenminister Brice Hortefeux. Sein Anwalt Jean-Yves Dupeux sagte, sein Mandant habe "erneut versichert, dass es keine Finanzierung aus Libyen oder irgendeinem fremden Land gab". Im Kurzbotschaftendienst Twitter erklärte Hortefeux, seine Aussagen dienten dazu, "eine Reihe von Irrtümern und Lügen zu beenden".
Die 2007 bei der Präsidentschaftswahl unterlegene Sozialistin Segolene Royal sagte, sie erhoffe sich von den Befragungen Aufklärung. Die Bürger hätten ein Recht "zu wissen, ob der Kampf mit gleichen Waffen stattfand".
Im rechten politischen Lager wurde dagegen Kritik an der Justiz laut. Der frühere Premierminister Jean-Pierre Raffarin von Sarkozys Partei Die Republikaner bedauerte das "Spektakel" um den früheren Präsidenten. Die Justiz erwecke den Eindruck, sie wolle gewisse Verdächtige "demütigen".
Die Chefin der rechtspopulistischen Front National (FN), Marine Le Pen, zog die Neutralität von Untersuchungsrichter Serge Tournaire in Zweifel und rief die Justiz zu "ernsthaften" Ermittlungen auf. Gegen Le Pen ermittelt die Justiz ebenfalls, unter anderem wegen mutmaßlichen Betrugs bei der Finanzierung von Wahlkämpfen sowie der Scheinbeschäftigung von FN-Mitarbeitern auf Kosten des Europaparlaments.