Strauss-Kahn
Anwälte lehnen Deal mit Staatsanwalt ab
07.07.2011
Strauss-Kahn will auf jeden Fall seine Unschuld vor Gericht beweisen.
Die Anwälte des unter Vergewaltigungsverdacht zurückgetretenen IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn haben einer möglichen außergerichtlichen Einigung mit der Staatsanwaltschaft eine klare Absage erteilt. Strauss-Kahn werde sich auch bei einer Entschärfung der Anklageschrift auf keinen Fall schuldig bekennen, sagte Strafverteidiger William Taylor der US-Zeitung "New York Times" vom Donnerstag. In der vergangenen Woche waren massive Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zimmermädchens aufgekommen, das dem Franzosen vorwirft, sie in einem Luxushotel in New York massiv sexuell angegriffen zu haben.
Treffen hinter verschlossenen Türen
Strauss-Kahns Anwälte hatten sich am Mittwoch hinter verschlossenen Türen mit der Staatsanwaltschaft getroffen. Dabei sei es aber nicht um ein sogenanntes Plea Bargain gegangen, versicherte Taylor. Bei dieser Besonderheit des US-Rechtssystems handeln Anklage und Verteidigung im Gegenzug für ein Schuldeingeständnis ein milderes Strafmaß aus, ohne dass es zu einem Prozess kommt. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Treffen erklärt, trotz mehrerer Falschaussagen des mutmaßlichen Opfers an der Anklage gegen den ehemaligen Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) festzuhalten. Der nächste Gerichtstermin ist für den 18. Juli angesetzt.
Das aus Westafrika stammende Zimmermädchen wirft Strauss-Kahn vor, sie Mitte Mai in einer Suite des Luxushotels massiv sexuell angegriffen und zum Oralsex gezwungen zu haben. Eine Grand Jury klagte Strauss-Kahn unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und kriminellen sexuellen Akten an. Am vergangenen Freitag hatte ein New Yorker Gericht Strauss-Kahn unter Auflagen aus dem Hausarrest freigelassen, nachdem die Staatsanwaltschaft einräumen musste, dass das Zimmermädchen mehrfach gelogen habe. US-Medien berichteten außerdem von Verbindungen der 32-Jährigen ins kriminelle Milieu.
Anwalt des mutmaßlichen Opfers kritisiert Staatsanwaltschaft
Der Rechtsbeistand des Zimmermädchens warf der Staatsanwaltschaft unterdessen Befangenheit vor. Die Ankläger in New York seien dafür "verantwortlich", dass wiederholt rufschädigende Angaben über die Klägerin in die Öffentlichkeit gelangt seien, kritisierte Anwalt Kenneth Thompson. Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück und lehnte es ab, den Fall abzugeben.