Strauss-Kahn
Staatsanwaltschaft hält an Anklage fest
06.07.2011
Sexuelle Übergriffe auf Zimmermädchen: "Ermittlungen gehen weiter".
Die New Yorker Staatsanwaltschaft hält an der Anklage gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wegen eines mutmaßlichen sexuellen Angriffs auf ein Zimmermädchen fest. "Die Ermittlungen gehen weiter", erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Zuvor hatten US-Medien spekuliert, dass die Anklage wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers möglicherweise ganz fallengelassen werden könnte.
Die Staatsanwaltschaft machte nach einem Treffen mit der Verteidigung Strauss-Kahns keine weiteren Angaben. Auch Strauss-Kahns Anwalt Benjamin Brafman zeigte sich wortkarg. "Wir hatten ein konstruktives Treffen. Das ist alles, was ich sagen werde", erklärte Brafman vor Journalisten. Am vergangenen Freitag hatte ein New Yorker Gericht Strauss-Kahn unter Auflagen freigelassen, nachdem Falschaussagen des mutmaßlichen Opfers
ans Licht gekommen waren.
Die aus Westafrika stammende Frau wirft dem französischen Politiker vor, sie Mitte Mai in der Suite eines Luxushotels in Manhattan massiv sexuell angegriffen und zum Oralsex gezwungen zu haben. Eine Grand Jury klagte Strauss-Kahn unter anderem wegen versuchter Vergewaltigung und kriminellen sexuellen Akten an. Der Franzose plädierte auf nicht schuldig, musste wegen der Vorwürfe aber seinen Chefposten beim Internationalen Währungsfonds (IWF) räumen. Der nächste Gerichtstermin ist für den 18. Juli angesetzt.
In der vergangenen Woche waren starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers laut geworden. Die Staatsanwaltschaft räumte ein, dass die Zeugin mehrfach gelogen habe. US-Medien berichteten außerdem von Verbindungen der 32-Jährigen ins kriminelle Milieu.
Zugleich droht Strauss-Kahn ein weiteres Vergewaltigungsverfahren
in seiner französischen Heimat. Bei der Staatsanwaltschaft in Paris ging am Mittwoch wie angekündigt die Anzeige der Autorin Tristane Banon ein, die Strauss-Kahn vorwirft, sie im Februar 2003 in einer Pariser Wohnung sexuell attackiert zu haben. Die Vorwürfe waren im Lichte der Ereignisse in New York erst jetzt an die Öffentlichkeit gekommen.
Versuchte Vergewaltigung verjährt in Frankreich nach zehn Jahren - sollte es zu einem Prozess kommen, drohen Strauss-Kahn 15 Jahre Haft. Die Anklagebehörde in Paris muss nun entscheiden, ob sie Vorermittlungen gegen Strauss-Kahn aufnimmt, ein Ermittlungsverfahren einleitet oder den Fall einstellt; sie ist dafür an keine Frist gebunden.