Niederlage vor Gericht
Sturm aufs Kapitol: Trump verliert Prozess
11.11.2021Richterin: Ex-US-Präsident Donald Trump kann sich nicht mehr auf Exekutivprivileg berufen
Ein US-Bundesgericht hat die Herausgabe der Akten zur Erstürmung des Kapitols genehmigt. Wie aus am Dienstag veröffentlichten Gerichtsdokumenten hervorgeht, dürfen die Unterlagen an einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Kongresses übergeben werden. Ex-Präsident Donald Trump, dessen Anhänger im Jänner das Kapitol gestürmt hatten, hatte gegen die Herausgabe der Dokumente geklagt.
Das Gericht sei der Ansicht, "dass das öffentliche Interesse es erfordert, dem gemeinsamen Wunsch von Legislative und Exekutive nachzukommen, die Ereignisse zu untersuchen, die sich vor und am 6. Jänner ereigneten", hieß es in der Erklärung der Bundesrichterin Tanya Chutkan, die von mehreren US-Medien veröffentlicht wurde. Es müsse verhindert werden, "dass solche Ereignisse sich jemals wiederholen".
"Präsidenten sind keine Könige"
Trumps "Haltung, dass er sich über den ausdrücklichen Willen der Exekutive hinwegsetzen kann, beruht auf der Annahme, dass seine exekutiven Befugnisse 'lebenslang gelten'", erklärte Chutkan in der 39-seitigen Stellungnahme. "Aber Präsidenten sind keine Könige, der Kläger ist nicht Präsident."
Trump hatte sich in seiner Klage gegen die Herausgabe auf das sogenannte Exekutivprivileg berufen. Dieses erlaubt es einem Präsidenten, bestimmte Dokumente geheim zu halten.
Trump wehrt sich gegen die Übergabe von mehr als 770 Archivseiten an das Repräsentantenhaus, bei denen es sich nach Angaben des Nationalarchivs unter anderem um Aufzeichnungen seines ehemaligen Stabschefs Mark Meadows, seines ehemaligen Beraters Stephen Miller und des ehemaligen Vize-Rechtsberaters Patrick Philbin handelt. Trump will auch die Herausgabe des sogenannten Daily Diary des Weißen Hauses blockieren - eine Aufzeichnung seiner Aktivitäten, Reisen, Briefings und Telefonate.
Weitere Dokumente, die Trump den Abgeordneten vorenthalten will, sind Memos an seine ehemalige Pressesprecherin Kayleigh McEnany, eine handschriftliche Notiz zu den Ereignissen vom 6. Jänner und ein Entwurf seiner Rede bei einer Kundgebung vor der Kapitol-Erstürmung.
Welche Rolle spielte Trump?
Der Untersuchungsausschuss lud am Dienstag McEnany, Miller und acht weitere ehemalige Mitarbeiter Trumps als Zeugen vor. "Der Untersuchungsausschuss will jedes Detail darüber in Erfahrung bringen, was am 6. Jänner und in den Tagen zuvor im Weißen Haus vor sich ging", erklärte der Ausschussvorsitzende Bennie Thompson.
"Wir müssen genau wissen, welche Rolle der frühere Präsident und seine Mitarbeiter bei den Bemühungen spielten, die Auszählung der Wählerstimmen zu stoppen, und ob sie mit jemandem außerhalb des Weißen Hauses in Kontakt standen, der versuchte, den Ausgang der Wahl zu kippen", erklärte Thompson. Die vorgeladenen Zeugen hätten vermutlich "relevante Informationen" über diese Frage.
Mehrere US-Medien berichteten, dass Trumps Anwälte bereits eine Berufung vorbereiten. Trumps Sprecher Taylor Budowich erklärte im Online-Dienst Twitter, Trump werde weiterhin "die Verfassung und das Präsidentenamt verteidigen". Die Frage des Exekutivprivilegs "sei dazu bestimmt, von den Berufungsgerichten entschieden zu werden".
Trump erkennt seine Wahlniederlage im vergangenen November gegen Joe Biden bis heute nicht an. Seinen völlig unbelegten Vorwurf des massiven Wahlbetrugs hatte er auch am 6. Jänner vor Anhängern in Washington wiederholt, als der Kongress Bidens Wahlsieg zertifizieren wollte.
Trump rief seine Zuhörer dabei auf, zum Kapitol zu marschieren und "auf Teufel komm raus zu kämpfen". Hunderte radikale Trump-Anhänger stürmten in der Folge das Parlamentsgebäude. Im Zuge der Gewalt kamen fünf Menschen zu Tode.
Das Repräsentantenhaus leitete zwar umgehend ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump ein. Im Impeachment-Prozess im Senat wurde aber die für eine Verurteilung notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt. Das Repräsentantenhaus richtete daraufhin den Untersuchungsausschuss ein, um die Hintergründe der Kapitol-Erstürmung aufzuklären.