Sollte sich dies bestätigen, hätte es erhebliche Folgen für das Verfahren.
Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna, Ali B., war zum Tatzeitpunkt vermutlich älter als angegeben. Die ergebe sich unter Vorbehalt aus Informationen des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn am Dienstag in Wiesbaden.
Demnach sei Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997. Damit wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat bereits 21 Jahre alt gewesen. "Bestätigen sich die Informationen, hat das für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren", sagte der Staatsanwalt. Ali B. könne dann nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Unterdessen sind bei den Ermittlungen gegen Ali B. die Angaben zur Staatsangehörigkeit eines weiteren mutmaßlichen Opfers des Mannes korrigiert worden. Eine Elfjährige, die nach eigenen Angaben im März von einem Mann aus B.s Unterkunft vergewaltigt worden war, sei Deutsche, sagte ein Sprecher der Wiesbadener Staatsanwaltschaft am Montagabend. Bisher war angenommen worden, das Mädchen sei ebenfalls ein Flüchtling. Grundlage waren Äußerungen des Wiesbadener Polizeipräsidenten Stefan Müller vom vergangenen Donnerstag gewesen.
Zusammenhang mit Vergewaltigung von 11-Jähriger?
Müller hatte gesagt, der Name Alis B.s sei auch im Zusammenhang mit der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens aus der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim gefallen. Das Opfer habe angegeben, von einem Mann namens Ali aus der Unterkunft vergewaltigt worden zu sein. Die Hinweise hätten sich aber nicht erhärten lassen. Es habe keine Gründe für eine Inhaftierung gegeben.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es gehe um einen nicht bewiesenen Vorwurf. Demnach war der Fall, der sich im März zugetragen haben soll, erst im Mai bekannt geworden. Der Hinweis sei nicht von der Elfjährigen selbst, sondern von den Eltern gekommen. "Die Geschichte krankt bisher daran, dass wir keine Aussage von ihr haben, weil sie keine Angaben macht." Das erschwere die Aufarbeitung massiv. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl für Ali B. seien nicht vorhanden gewesen. Den Polizeipräsidenten nahm der Sprecher in Schutz. Mit Sicherheit habe es sich bei seiner Aussage nicht um Bosheit oder einen Trick gehandelt. "Das würde keinen Sinn machen."