Auf die Einigung soll nun eine schnelle Abstimmung folgen.
Erstmals seit Beginn des Konflikts vor mehr als zwei Jahren haben sich die fünf Veto-Mächte im Sicherheitsrat auf einen Resolutionsentwurf zu Syrien geeinigt. Möglicherweise könne das Gremium bereits am Freitagabend (Ortszeit) über den Text abstimmen, hieß es nach einer Sondersitzung am Donnerstagabend in New York. Das sei der frühestmögliche Zeitpunkt, weil zunächst noch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPWC) in Den Haag zustimmen müsse, teilten die UN-Vertreter der Veto-Mächte mit. Ein vorläufiger Termin für die Abstimmung sei für 02.00 Uhr MESZ in der Nacht zum Samstag festgesetzt worden, teilte die französische UN-Botschaft per Kurznachrichtendienst Twitter mit.
Im Text des Resolutionsentwurfs wird der syrische Giftgasangriff vom 21. August "tief entsetzt" verurteilt. Die Verantwortlichen müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Syrien müsse seine Chemiewaffen hergeben und vernichten lassen. Sollte das Land den Forderungen der Resolution nicht nachkommen, wird mit der Androhung von Konsequenzen nach Kapitel VII der UN-Charta gedroht - wenn es wirklich so weit käme, müsste das Gremium allerdings noch einmal zusammenkommen und diese Konsequenzen im Detail ausformulieren. In diesem Punkt habe Russland sich durchgesetzt, so analysieren Experten, das seinem engen Verbündeten partout nicht mit konkreten Strafmaßnahmen drohen wollte.
Der Text sei ein "Kompromiss", sagte der britische UN-Botschafter Mark Lyall Grant und seine US-Amtskollegin Samantha Power erinnerte daran, dass sich der Sicherheitsrat direkt nach dem Giftgasangriff vom 21. August noch nicht einmal auf eine einfache gemeinsam Stellungnahme hatte einigen können. Das Gremium war seit Beginn des Konflikts in Syrien vor mehr als zwei Jahren völlig blockiert gewesen. Russlands UN-Botschafter Witali Tschurkin bezeichnete den Text als "pragmatisch".
Resolutionsentwurf des UN-Sicherheitsrats zu Syrien
"Der Sicherheitsrat,
(...)
verurteilt tief entsetzt das Töten von Zivilisten durch den Einsatz von Chemiewaffen am 21. August 2013 in Damaskus, wie der Bericht der Mission schlussfolgert;
bestätigt, dass der Einsatz von Chemiewaffen eine ernsthafte Verletzung des internationalen Rechts ist, und betont, dass diejenigen, die für jeglichen Einsatz von Chemiewaffen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen
(...)
betont, dass die einzige Lösung der derzeitigen Krise in Syrien ein inklusiver und von Syrien geleiteter Prozess auf Basis des Abkommens von Genf vom 30. Juni 2012 ist, und unterstreicht die Bedeutung der Einberufung der internationalen Syrien-Konferenz so bald wie möglich
(...)
legt fest, dass Syrien keine Chemiewaffen benutzen, entwickeln, produzieren, sonstwie beschaffen, lagern oder aufbewahren darf und sie auch nicht direkt oder indirekt an andere Staaten oder nicht-staatliche Gruppen weitergeben darf
(...)
legt fest, in dem Fall der Nichteinhaltung dieser Resolution (...) Maßnahmen unter Kapitel VII der UN-Charta zu erheben."