Urteil

Teile von Böhmermanns Erdogan-Gedicht verboten

10.02.2017

Der Satiriker darf die strittigen Teile seines Gedichts nicht mehr verbreiten.

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Der TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes "Schmähkritik" nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Strittige Passagen verboten

Es bleibe Böhmermann verboten, strittige Passagen mit sexuelle Bezug und sonstigen Schmähungen zu wiederholen, entschied das Gericht am Freitag in der Hansestadt. Sonstige harmlose Passagen sind laut der Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter nicht verboten. Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Die Anwälte beider Parteien hatten jeweils für den Fall einer Niederlage angekündigt, den weiteren Rechtsweg beschreiten zu wollen.

Einstweilige Verfügung

Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator den größeren Teil seines Gedichts "Schmähkritik" nicht mehr wiederholen durfte.

Der neue Beschluss ersetzte nun die Eilentscheidung und bestätigte sie gleichzeitig. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung stellte die Staatsanwaltschaft bereits im Oktober ein. Für politische Kontroversen hatte zuvor gesorgt, dass die Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungen genehmigt hatte.

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