Gipfel am Mittwoch

Terrorkampf: Pakistan will EU-Hilfe

16.04.2010

Die Entwicklungshilfe soll um 50 Prozent auf 75 Millionen Euro aufgestockt werden.

Zur Vollversion des Artikels
© EPA
Zur Vollversion des Artikels

Die Europäische Union sichert Pakistan weitere Hilfe im Kampf gegen den Terrorismus zu. Dies geht aus der Schlusserklärung für den EU-Pakistan-Gipfel am kommenden Mittwoch in Brüssel hervor. Beide Seiten sind jedoch uneins über Wirtschaftshilfe und Handelserleichterungen, die Pakistan als eine Art Entschädigung für den Kampf gegen Terroristen fordert.

"Die EU anerkennt, dass Pakistan auch weiterhin gewaltigen Herausforderungen bei der Bekämpfung des Terrorismus gegenübersteht", heißt es in dem Papier unter anderem. Der Westen Pakistans gilt als Rückzuggebiet der radikalislamischen Taliban. Zu dem Gipfeltreffen am Mittwoch wird unter anderem der pakistanische Regierungschef Yousuf Raza Gilani erwartet.

Wirtschaft belastet
Während die EU die "großen Opfer der Bevölkerung und der Sicherheitskräfte Pakistans" hervorhebt, möchte die pakistanische Seite in der Schlusserklärung betonen, dass der Kampf gegen den Terrorismus "die Wirtschaft und die soziökonomische Entwicklung" Pakistans "stark belastet" habe. Die EU hat im März ein Programm zur Unterstützung der nationalen Behörde zur Bekämpfung des Terrorismus in Pakistan (NACTA) gestartet.

Die pakistanische Delegation möchte in ihrem Entwurf für die Gipfel-Schlusserklärung betonen, Wirtschaft und Handel hätten "enorm unter der führenden Rolle Pakistans im Kampf gegen den Terror gelitten". Darunter habe die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gelitten. Deswegen müsse Pakistan nun einen besseren Zugang zu den EU-Märkten erhalten. Im Erklärungs-Entwurf der EU sind diese Formulierungen deutlich zurückhaltender. Die EU werde prüfen, inwieweit "mittelfristig" die allgemeinen Zollpräferenzen auf Pakistan erweitert werden könnten. Die Entwicklungshilfe für Pakistan soll für die Jahre 2011 bis 2013 um 50 Prozent auf 75 Millionen Euro jährlich aufgestockt werden.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel