Das Verfahren wirft neue Fragen zum Germanwings-Absturz auf.
Amokpilot Andreas Lubitz kommt trotz seines Todes doch noch vor Gericht: In der Heimat des Germanwings-Piloten ist bereits am 6. Juli ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet worden. Mehr als drei Monate, nachdem er am 24. März 149 Fluginsassen mit sich in den französischen Alpen in den Tod riss.
Dabei handelt es sich um ein Nachlass-Insolvenzverfahren, das Verwandte eines Toten vor Schulden und Forderungen schützen soll. Voraussetzung für das Verfahren ist, dass niemand das Lubitz-Erbe angetreten hat.
Motivsuche
Ursprünglich waren eine psychische Erkrankung, ein Augenleiden und die Angst vor dem Verlust seines Jobs als Hintergrund der Amok-Tat ins Spiel gebracht worden. Bei der Suche nach dem Motiv des Amokpiloten kommt nun aber auch die Frage nach möglichen hohen Schulden ins Spiel. Eine Pilotenausbildung kostet immerhin mehrere Zehntausend Euro. Ob er sie zum Zeitpunkt seines Todes bereits abgestottert hatte, ist unbekannt.
Trauerfeier an Absturzort für Angehörige am 24. Juli
Unterdessen bereitet man sich in der Region um den Absturzort auf eine große Trauerfeier am 24. Juli vor: In Le Vernet werden Hunderte Angehörige erwartet. Nicht identifizierte Leichenteile werden während der Zeremonie beigesetzt.