Teenager erschoßen
Todesschütze in Florida wird angeklagt
12.04.2012Der Fall hatte eine landesweite Welle der Empörung ausgelöst.
Sechs Wochen nach den Todesschüssen auf den unbewaffneten schwarzen Teenager Trayvon Martin hat die US-Justiz den mutmaßlichen Täter angeklagt. Der 28-jährige George Zimmerman - ein Latino - müsse sich wegen Mordes mit bedingtem Vorsatz (second degree murder) verantworten, kündigte die Sonderermittlerin der Staatsanwaltschaft, Angela Corey, am Mittwochabend (Ortszeit) in Jacksonville (Florida) an.
Der Beschuldigte, der zunächst auf freien Fuß geblieben war, stellte sich und befindet sich in einem Gefängnis in Sanford in Florida Haft, wie der zuständige Sheriff mitteilte. Nach Angaben seines Anwalts wird er auf "nicht schuldig" plädieren.
Rassistisch motiviert?
Der Anwalt von Martins Familie warf Zimmerman dagegen vor, den 17-jährigen kaltblütig ermordet zu haben. Die Eltern des getöteten Teenagers brachten den Fall mit einer Online-Kampagne an die Öffentlichkeit. Sie werfen den Behörden vor, nicht angemessen ermittelt zu haben, weil ihr Sohn schwarz und der Schütze weiß gewesen seien.
Der Fall hatte eine landesweite Welle der Empörung ausgelöst, vor allem, da von möglichen rassistischen Motiven die Rede war. Sogar Präsident Barack Obama hatte sich dazu geäußert. Grund der Proteste war auch, dass die örtliche Polizei zunächst nicht gegen Zimmerman ermittelt hatte, weil sich dieser auf Notwehr berief. Nationale Medien hatten von einem Verbrechen "Weiß gegen Schwarz" gesprochen.
Zimmerman, ein "Hobby-Polizist", ist auf den Jugendlichen gestoßen, als er in der Tatnacht in seiner Nachbarschaft in Sanford freiwillig auf Sicherheitspatrouille gewesen war. Nach Medienberichten gab er nur einen Schuss auf den Teenager ab.
Dem Beschuldigten drohe eine lange Haftstrafe, sagte ein Rechtsexperte des TV-Senders CNN. Die Höchststrafe sei lebenslänglich. Ein möglicher Prozess dürfte besonders spektakulär werden, weil im Gerichtssaal Fernsehkameras erlaubt seien, meinte der Experte.
Die Sonderermittlerin betonte eindringlich, die Entscheidung sei ihr nicht leicht gefallen. Es handle sich um einen "schwierigen Fall". Doch dem Opfer müsse Gerechtigkeit widerfahren. Zugleich betonte sie aber: "Wir klagen nicht wegen öffentlichen Drucks oder wegen Eingaben an...Wir klagen auf der Grundlage von Fakten an."
Zu einem möglichen Strafmaß wollte sich die Sonderermittlerin nicht äußern. Auch wann ein möglicher Prozess beginnen könnte, blieb offen.