Weltweit umstritten

Todesstrafe wird in 68 Ländern vollzogen

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Die Todesstrafe ist heftig umstritten. Noch 68 Staaten halten nach Angaben von amnesty international (ai) weiterhin daran fest.

In Europa ist die Todesstrafe als unmenschlich geächtet und gilt nur noch in Weißrussland. Alle Mitglieder der Europäischen Union haben sie abgeschafft. EU und Europarat treten seit Jahren international gegen die Todesstrafe in jeder Form ein. Die EU-Grundrechtecharta fordert: "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden".

Sowohl die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 als auch die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 stellten die Todesstrafe nicht grundlegend in Frage, schützten aber prinzipiell das "Recht auf Leben". Das im Jahr 2003 in Kraft getretene Protokoll Nummer 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbot den Unterzeichnern die Kapitalstrafe auch in Kriegszeiten. Auch das "Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" von 1989 fordert "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe".

Im Jahr 2005 wurden laut amnesty international weltweit in 22 Ländern mindestens 2148 Menschen hingerichtet. Demnach entfielen 94 Prozent aller bekannt gewordenen Exekutionen auf nur vier Länder: die Volksrepublik China (mindestens 1700 Hinrichtungen), den Iran (94), Saudi-Arabien (86) und die USA (60). Die Verurteilten wurden gehängt, erschossen, vergiftet oder starben auf dem elektrischen Stuhl. Nach der vorläufigen Aussetzung der Todesstrafe im US-Bundesstaat Kalifornien kündigte Gouverneur Arnold Schwarzenegger unlängst an, Hinrichtungen mit der Giftspritze perfektionieren zu lassen. Mittelalterliche Formen wie Steinigen oder Enthaupten werden vor allem in Saudi-Arabien und dem Iran praktiziert.

Vorgesehen ist die Todesstrafe in der Regel für besonders schwere Verbrechen wie Mord oder Hochverrat. Einige Staaten bestrafen außerdem Korruption, Diebstahl, Entführung und Drogenhandel. Islamische Staaten, die eine Form der Scharia als Staatsrecht haben, ahnden oft auch Ehebruch, Homosexualität oder den Abfall vom (islamischen) Glauben mit dem Tode. Die Befürworter der Todesstrafe betonen meist den Abschreckungs- und Verhinderungseffekt. Ihre Gegner bestreiten das und verweisen auf Fälle, in denen Unschuldige durch Justizirrtümer ihr Leben verloren.

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