Kontrollausschuss

Trumps Anwälte: Kongress darf Steuerunterlagen nicht anfordern

05.12.2019

Nach dem Willen der Anwälte Donald Trumps soll das Oberste Gericht die vom Kongress verlangte Herausgabe der Steuerunterlagen des US-Präsidenten ablehnen. 

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Washington. Mit der Anforderung der Unterlagen unter Strafandrohung habe der Kontrollausschuss des Repräsentantenhauses seine Befugnisse überschritten, argumentierten die Anwälte in einem am Donnerstag beim Supreme Court eingereichten Antrag.
 
Die Abgeordneten verfolgten keine legislative Agenda, sondern betrieben eine unzulässige strafrechtliche Ermittlung, hieß es weiter. Das Gericht müsse Trump Recht geben, um das Amt des Präsidenten vor einer Dominanz des Kongresses zu schützen.
 
Das Schriftstück der Anwälte ist Teil der juristischen Auseinandersetzung um die Herausgabe von Trumps Steuer- und Finanzunterlagen an Ausschüsse in dem von Demokraten kontrollierten Repräsentantenhaus. Der Supreme Court hatte vergangene Woche verfügt, dass Trump seine Unterlagen zunächst nicht herausgeben muss, bis die Richter eine Entscheidung in der Sache treffen können. Das Gericht hatte Trumps Anwälte angewiesen, ihren ausführlich begründeten Berufungsantrag bis Donnerstag einzureichen.
 
Der Kontrollausschuss hatte die Unterlagen von Trumps Buchhalterfirma über einen Zeitraum von acht Jahren unter Strafandrohung angefordert, also mit einer sogenannten Subpoena. Anfang November urteilte ein Berufungsgericht in Washington, die Subpoena habe Bestand. Trumps Anwälte riefen daraufhin den Supreme Court an. Dort ist auch ein weiterer Antrag anhängig, mit dem Trump die Herausgabe seiner Unterlagen an die New Yorker Staatsanwaltschaft verhindern will.
 
Trump versucht, die Herausgabe der Steuerunterlagen zu verhindern. Kritiker mutmaßen, er habe etwas zu verbergen. Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfs.
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