Gericht hat Verhaftung als illegal gewertet.
In der Türkei hat ein Strafgericht die Freilassung des inhaftierten Zeitungsjournalisten Sahin Alpay angeordnet. Der ehemalige Mitarbeiter der eingestellten Zeitung "Zaman" werde unter Hausarrest gestellt, berichtete der Fernsehsender CNN Türk. Das Gericht leistete damit einer Anordnung des Verfassungsgerichts Folge, das die Inhaftierung am Freitag als illegal gewertet hatte.
Der Staat habe Alpays Rechte verletzt und müsse ihm 20.000 Lira (4100 Euro) Entschädigung zahlen, hieß es. Das Verfassungsgericht hatte bereits im Jänner geurteilt, dass die Inhaftierung Alpays und des Journalisten Mehmet Altan ihr Recht auf Sicherheit und Freiheit sowie ihr Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verletze. Das Urteil war von der Regierung scharf kritisiert worden, und zwei untergeordnete Gerichte hatten sich geweigert, die Freilassung der Journalisten anzuordnen.
Türkei muss Urteile des EGMR umsetzen
Die Freilassung erfolgt kurz vor einer Anhörung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 20. März, bei der ein Urteil zur Klage von Sahin Alpay und Mehmet Altan gegen ihre Inhaftierung erwartet wurde. Als Mitglied des Europarats ist die Türkei verpflichtet, die Urteile des EGMR umzusetzen.
Alpay und Altan waren in der Folge des gescheiterten Militärputsches von Juli 2016 festgenommen worden. Mehmet Altan wurde am 16. Februar zusammen mit seinem Bruder Ahmet und der Journalistin Nazli Ilicak wegen angeblicher Verbindungen zu den Putschisten zu lebenslanger Haft verurteilt. Alpay droht wegen ähnlicher Vorwürfe ebenfalls lebenslange Haft.