Ukriane-Krise
Diese EU-Sanktionspakete gegen Russland gab es seit Kriegsbeginn
30.05.2022Das sechste Paket mit einem möglichen Ölembargo lässt auf sich warten
Schon seit dem pro-westlichen Machtwechsel in Kiew und der Abkehr der Ukraine von einer engen außenpolitischen Anbindung an Russland 2013/14, was zur Annexion der Schwarzmeer-Halbinsel Krim und zum bewaffneten Konflikt mit pro-russischen Separatisten in der Ostukraine führte, hat die EU immer wieder Sanktionen gegen Russland verhängt. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine heuer am 24. Februar hat die EU fünf weitere Sanktionspakete beschlossen.
Ein sechstes Paket ist ausgearbeitet und in Diskussion. Sein Schwerpunkt ist ein Embargo gegen die Einfuhr von russischem Öl. Mehrere EU-Länder hatten oder haben Vorbehalte, insbesondere Ungarn will das Ölembargo bisher nicht mittragen. Die Sache ist ein Thema des EU-Sondergipfels zum Ukraine-Krieg am Montag und Dienstag in Brüssel.
23. Februar 2022
Das 1. Sanktionspaket gegen Russland wird nicht wegen der russischen Invasion beschlossen, sondern zunächst wegen der vorhergegangenen Anerkennung der beiden Separatistengebiete in der Ostukraine ("Volksrepublik Donezk" und "Volksrepublik Luhansk") durch Russland als unabhängig. Moskau entschied zu diesem Zeitpunkt offiziell auch, Truppen in diese Gebiete zu entsenden.
Wichtigste Punkte des Pakets: Der Zugang Russlands zu den internationalen Kapital- und Finanzmärkten und den Kapital- und Finanzmarktdienstleistungen wird beschränkt. Sanktionen gegen russische Parlamentsabgeordnete, Einschränkung der Wirtschaftsbeziehungen zu den Separatistengebieten
25. Februar
Das 2. Sanktionspaket zielt vor allem auf die russische Führungselite: Vermögenswerte des russischen Präsidenten Wladimir Putin und seines Außenministers Sergej Lawrow in der EU werden eingefroren. Bisherige Sanktionen gegen Einzelpersonen werden auf alle Parlamentsabgeordnete, die die Anerkennung und Unabhängigkeit der "Volksrepubliken" in der Ostukraine unterstützt haben, sowie die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation ausgedehnt. Weitere Finanzbeschränkungen; die Kooperation in den Politikbereichen Energie, Verkehr und Technologie sowie Visa wird beschnitten.
28. Februar
Das 3. Sanktionspaket gegen "die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine", wie die EU es bezeichnet, umfasst u.a. ein Verbot von Transaktionen mit der russischen Zentralbank. Russischen Fluggesellschaften werden der Zugang zu Flughäfen in EU-Ländern sowie der Überflug von EU-Luftraum untersagt. Zugleich unterstützt die EU die ukrainischen Streitkräfte gegen die russische Invasion mit 500 Millionen Euro zur Finanzierung von Ausrüstung und Hilfslieferungen. Weitere Einzelpersonen werden auf die Sanktionsliste genommen.
2. März
Nachträglich werden zwei wichtige Punkte in Sachen Medien, Propaganda und Beeinflussung der öffentlichen Meinung sowie Bankgeschäfte in das 3. Sanktionspaket aufgenommen: Sieben russische Banken, darunter die Novikombank und die Rossija Bank, werden vom internationalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen, um ihre länderübergreifenden Geschäfte zu treffen. Investitionen in den Russian Direct Investment Fund werden verboten. Es wird verboten, Russen oder russischen Organisationen Euro in bar zu verkaufen oder zu übergeben oder sonst irgendwie zukommen zu lassen.
Die staatlich kontrollierten, russischen Medien Sputnik und Russia Today dürfen bis auf weiteres nicht mehr ihre Staatspropaganda in der EU verbreiten. Die EU macht sie für "Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen" verantwortlich.
9. März
Auch das mit Russland verbündete Belarus wird mit EU-Sanktionen belegt.
15. März
Das 4. Sanktionspaket unterbindet Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen sowie Neuinvestitionen in den russischen Energiesektor. Der Handel mit Eisen, Stahl und Luxusgütern mit Russland wird beschränkt. Existierende Ausfuhrbeschränkungen für Güter nach Russland an die dortige Waffen-, Rüstungs- und Verteidigungsindustrie werden verschärft.
8. April
Das 5. Sanktionspaket gilt als Reaktion auf Berichte über Kriegsverbrechen russischer Truppen in der Ukraine und nimmt explizit Bezug auf "Gräueltaten der russischen Streitkräfte in einer Reihe ukrainischer Städte". Die Hauptpunkte:
1. Die EU-Länder dürfen keine Kohle aus Russland mehr importieren.
2. Russische Schiffe dürfen nicht mehr in Häfen von EU-Ländern einfahren.
3. Russische (und belarussische) Transportunternehmen dürfen nicht mehr in EU-Länder einreisen.
4. Weitere Güter wie Holz, Zement, Meeresfrüchte und Alkohol dürfen nicht mehr aus Russland importiert werden.
5. Der Export von Kerosin und weiterer Güter nach Russland wird verboten.
6. Im Rahmen der Finanzstrafmaßnahmen werden Einlagen in Krypto-Wallets verboten.
30./31 Mai
Der EU-Sondergipfel könnte sich auf ein 6. Sanktionspaket einigen, das allem voran ein Embargo auf die Einfuhr von russischem Erdöl in die EU beinhaltet.