Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehl gegen Russlands Präsident Wladimir Putin erlassen.
Er warf ihm am Freitag vor, verantwortlich für Kriegsverbrechen in der Ukraine zu sein. Gegen Putin sowie die Kinderrechtsbeauftragte des Präsidenten, Maria Alexejewna Lwowa-Belowa, sei wegen der "unrechtmäßigen Deportation" ukrainischer Kinder nach Russland ein Haftbefehl ergangen, erklärte das Gericht mit Sitz in Den Haag am Freitag.
Es bestünden "vernünftige Gründe" für die Annahme, dass Putin für die als Kriegsverbrechen einzustufende Verschleppung von Kindern auf russisches Territorium "persönlich verantwortlich" sei, erklärte der Strafgerichtshof. Die Verbrechen hätten in den russisch besetzten Gebieten in der Ukraine "mindestens ab dem 24. Februar 2022", dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, eingesetzt. Putin habe seine zivilen oder militärische Untergebenen unzureichend kontrolliert, wird der Verdacht begründet. Der genaue Text der Haftbefehle wird nicht veröffentlicht, um Opfer und Zeugen zu schützen, wie das Gericht mitteilte.
Mehr als 16.000 Kinder nach Russland verschleppt
Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bis Februar dieses Jahres mehr als 16.000 Kinder aus der Ukraine nach Russland oder in russisch kontrollierte Gebiete verschleppt. Der IStGH hatte bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ermittlungen aufgenommen.
Russland bekräftigte umgehend, der Strafgerichtshof in Den Haag sei bedeutungslos. "Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht", erklärte die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, auf ihrem Telegramm-Kanal.
Obgleich die Ukraine das Römische Statut des Internationalen Gerichtshofs nicht ratifiziert hat, erkennt Kiew die Befugnis der Richter für seit 2014 auf ukrainischem Staatsgebiet verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen die Ukraine an. 2015 übergab der ukrainische Außenminister Pawlo Klimkin in Den Haag eine entsprechende Erklärung.
Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen
Der Staatsanwalt am Strafgerichtshof, Karim Khan, hatte vor einem Jahr Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet. Khan war drei Mal persönlich in der Ukraine, unter anderem in der Region Kiew, wo es in Butscha ein Massaker gegeben haben soll.
Die Haftbefehle sind ein erster Schritt hin zu einem Prozess. Aus früheren Verfahren wird jedoch deutlich, dass es schwierig ist, hochrangige Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen. In mehr als 20 Jahren gab es lediglich fünf Verurteilungen wegen sogenannter Kernverbrechen. Bei keinem der Verurteilten handelt es sich um oberste Vertreter eines Machtapparats.