Die Entscheidung des russischen Präsidenten Wladimir Putin, die Anwendung bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen als "unfreundlich" klassifizierten Staaten mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ihre Kündigung einzuleiten, betrifft auch Österreich.
Putins Erlass vom Dienstag bezieht sich explizit auch auf das österreichisch-russische Abkommen aus dem Jahr 2000. Auswirkungen sind insbesondere für internationale Firmen zu erwarten, die weiter in Russland tätig sind.
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Mit sofortiger Wirkung setzte Putin unter anderem die Anwendung der meisten Bestimmungen des 2000 geschlossenen "Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" außer Kraft. Weiter anwenden will Russland in bilateralen Abkommen mit Österreich sowie 37 weiteren Staaten lediglich wenige Artikel, die sich explizit auf Privatpersonen beziehen. Das russische Wirtschaftsmedium "The Bell" schrieb deshalb am Dienstagabend, dass Putin eine weiche Variante jener Vorschläge der russischen Ministerien für Finanzen und Äußeres umgesetzt habe, die bereits im März das Einfrieren von Doppelbesteuerungsabkommen mit "unfreundlichen" Staaten verlangt hatten.
Erlass trifft alle EU-Staaten
Die Entscheidung Putins könnte für viele internationale und russische Firmen die Frage zuspitzen, ob sie in Russland oder im Ausland weiter tätig sein wollen, referierte die Moskauer Tageszeitung "Kommersant" den Steuerexperten Aleksandr Jerassow. Die Zeitung schrieb davon, dass die Entscheidung die Steuerlast für Firmen jedenfalls erhöhen werde, wobei das Ausmaß der Konsequenzen von den Gegenreaktionen der "unfreundlichen" Staaten abhänge.
Der Erlass vom Dienstag betrifft alle EU-Staaten, die über geltende bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland verfügen, sowie Staaten wie Australien, Japan und die USA, die im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine Sanktionen gegen Russland erlassen haben. Das russische Einfrieren der Abkommen soll solange gelten, solange die entsprechenden Staaten legale Interessen Russlands sowie die Rechte seiner Bürger und Firmen verletzten oder solange die Doppelbesteuerungsabkommen noch gelten, heißt es im Text.
Putin selbst strebt die Kündigung dieser Abkommen an und forderte im Erlass die Regierung auf, ein diesbezügliches Gesetz vorzubereiten. Im Fall des österreichisch-russischen Abkommens gibt es dabei Fristen zu beachten: Der weiterhin auch aus russischer Perspektive anzuwendende Artikel 29 sieht die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung vor dem 30. Juni jedes Jahres vor, die dann mit dem 1. Jänner des Folgejahres wirksam würde.