Mit einer Bedingung

Ukraine tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei

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Die Ukraine ist dem Internationalen Strafgerichtshof beigetreten, beansprucht aber eine vorübergehende Ausnahme von der Gerichtsbarkeit für sein Militär. 

Das Parlament in Kiew stimmte mit 281 Abgeordneten dafür, das sogenannte Römische Statut des Strafgerichtshofs zu ratifizieren, teilte der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnyak am Mittwoch auf Telegram mit. Es gab eine Gegenstimme und 22 Enthaltungen.

Die Ukraine hat das Römische Statut zwar schon im Jänner 2000 unterzeichnet, bisher aber nicht ratifiziert. Das Statut ist die Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit Sitz in Den Haag. Das Gericht befasst sich unter anderem mit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Kriegsverbrechen sieben Jahre nicht anerkennen

In dem nun verabschiedeten Dokument ist jedoch festgelegt, dass die Ukraine die Zuständigkeit des Strafgerichtshofs für Kriegsverbrechen sieben Jahre lang nicht anerkennen wird, wenn es um ukrainische Bürger geht. Hintergrund sind Befürchtungen der Armee, dass ihr Vorgehen im Kampf gegen russische Kräfte in einigen Fällen als Kriegsverbrechen angeklagt werden könnte. Der militärische Konflikt läuft nicht erst seit 2022, sondern schon seit 2014 - seit dem ersten Auftauchen russischer Kräfte im Donbass.

Dazu erklärt Kiew, dass die Ersuchen des IStGH um Zusammenarbeit sowohl auf diplomatischem Wege als auch direkt an die Generalstaatsanwaltschaft oder an das Justizministerium gerichtet werden können - auf Ukrainisch.

Römische Statut erst in einigen Wochen in Kraft

Das Römische Statut tritt für die Ukraine wegen komplizierter Fristen erst in einigen Wochen in Kraft. Ratifiziert haben es bisher 124 Staaten, bei 139 Unterzeichnungen. Russland und die USA haben zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

Der Internationale Strafgerichtshof hat unter anderem einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen seiner mutmaßlichen Verantwortung für die Deportation ukrainischer Kinder erlassen. Russland ist ebenso wie die USA nicht Vertragsstaat des IStGH.

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