Gesetzentwurf

Ungarn will NGO-Kontrolle verschärfen

13.02.2018

Vom Ausland finanzierte Organisationen sollen Steuern von 25 Prozent auf ausländische Finanzmittel zahlen 

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© Reuters
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Die ungarische Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban hat einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von aus dem Ausland finanzierten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) nochmals verschärft. Der am Dienstag veröffentlichte Text sieht eine Steuer von 25 Prozent auf ausländische Finanzmittel für Organisationen vor, die "illegale Einwanderung unterstützen".
 

Aufenthaltsverbot

Ausländern droht demnach ein Aufenthaltsverbot, wenn sie im Verdacht stehen, die Einreise von Asylbewerbern zu fördern. Auch ungarische Bürger wären von dem Gesetz betroffen: Ihnen könnten die Behörden untersagen, sich der Grenze des Landes zu nähern. Zudem sollen sich NGOs künftig einer "Überprüfung" durch die Sicherheitsdienste unterziehen, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen dürfen.

Sollten sie keine Genehmigung für ihre Tätigkeit beantragen oder sollte ihnen die Genehmigung verwehrt werden, droht ihnen laut Regierungssprecher Bence Tuzson eine Geldbuße und im Wiederholungsfall ein Verbot, falls das Gesetz verabschiedet wird. Dafür benötigt die Regierung laut Tuzson jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
 

Abstimmung vor Wahl unwahrscheinlich

Analysten halten es deshalb für unwahrscheinlich, dass vor der Parlamentswahl im April über den Entwurf abgestimmt wird. Die NGOs, die schon eine frühere Fassung des Gesetzes kritisiert hatten, äußerten sich zunächst nicht zu der geplanten Verschärfung.
 
Das Gesetz mit dem Namen "Stop Soros" richtet sich insbesondere gegen ungarischstämmigen US-Milliardär George Soros, der mit seinen Stiftungen mehrere ungarische Bürgerrechtsorganisationen unterstützt. Orban wirft Soros vor, von außen eine "Masseneinwanderung" in die EU zu steuern.
 

EU-Kommission verklagte Ungarn

Wegen des Vorgehens gegen im Ausland finanzierte NGOs und Universitäten hatte die EU-Kommission Ungarn bereits im Dezember vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Ungarn hatte im Juni ein erstes NGO-Gesetz verabschiedet, wonach sich Organisationen, die jährlich mehr als 24.000 Euro aus dem Ausland erhalten, registrieren lassen müssen. Zudem müssen sie dem Staat ihre Finanzquellen offenlegen.
 
Im April hatte Brüssel auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen des neuen Hochschulgesetzes eingeleitet, das sich ebenfalls gegen mögliche Einflussnahme aus dem Ausland richtet. Es könnte das Aus für die von Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest bedeuten.
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