Anthony Ray Hinton (58) zu Unrecht wegen Mordes verurteilt.
Nach fast 30 Jahren in der Todeszelle ist ein wegen Mordes verurteilter Mann im US-Bundesstaat Alabama von den Vorwürfen entlastet worden. Anthony Ray Hinton werde am Freitag aus dem Gefängnis entlassen, teilten seine Anwälte mit.
Ein Gericht im Bezirk Jefferson hatte zuvor entschieden, dass die Beweise gegen Hinton nicht ausreichen. Der 58-jährige Afroamerikaner hatte stets seine Unschuld beteuert, im vergangenen Jahr wurde das Verfahren neu aufgerollt.
Keine Zeugen, keine Fingerabdrücke
Hinton war wegen zwei Raubüberfällen auf Fast-Food-Restaurants verurteilt worden, bei denen 1985 zwei Männer ermordet worden waren. In beiden Fällen fand die Polizei weder Zeugen noch Fingerabdrücke. Als später ein drittes Restaurant überfallen wurde, identifizierte der Inhaber Hinton als Verdächtigen - obwohl dieser erklärte, er sei 24 Kilometer entfernt bei seiner Arbeit gewesen.
Die Polizei stellte bei Hintons Mutter eine Schusswaffe sicher und erklärte, dass diese bei allen drei Überfällen benutzt worden sei. Kriminaltechniker der US-Bundespolizei FBI kamen nun allerdings zu dem Schluss, dass die Waffe nicht mit den Verbrechen in Verbindung steht.
Hintons Anwalt Bryan Stevenson geht davon aus, dass sein Mandant auch wegen seiner Hautfarbe zu Unrecht verurteilt worden sei. "Rassismus, Armut, unzureichender anwaltlicher Beistand und die Gleichgültigkeit der Staatsanwaltschaft machen dies zu einem typischen Beispiel für einen Justizirrtum", erklärte Stevenson.
Nach Zählung des Informationszentrums zur Todesstrafe wurden seit Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1973 insgesamt 152 Gefangene in den USA aus der Todeszelle entlassen, nachdem ihre Unschuld anerkannt worden war. Im März wurde im Bundesstaat Arizona das Verfahren gegen die gebürtige Berlinerin Debra Milke endgültig eingestellt. Milke hatte mehr als 25 Jahre im Todestrakt gesessen, weil sie am Mord an ihrem vierjährigen Sohn beteiligt gewesen sein soll. Das Urteil stützte sich damals aber auf ein zweifelhaftes Geständnis.