Für solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage.
Ein deutsches Gericht hat das im Bundesland Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechts-Referendarinnen für unzulässig erklärt. Das Augsburger Verwaltungsgericht gab am Donnerstag einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und die Auflage erhalten hatte, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe.
Das Münchner Oberlandesgericht hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert, wonach Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten müssen. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.
Diskriminierung
Die 25 Jahre alte Studentin sieht sich als diskriminiert und stigmatisiert. Deswegen hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Bundesland eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.
Nach Angaben des Justizministeriums in München ist der Fall in Bayern einmalig, bisher habe es keine Klage gegen die Kopftuch-Auflage gegeben. Wegen des Rechtsstreits werde derzeit bei ähnlichen Fällen aber auf solche Vorgaben verzichtet.