Ungarn

Urteil gegen die Flüchtlinge tretende Kamerafrau

12.01.2017

Die ungarische Kamerafrau bekam eine Bewährungsstrafe, muss aber nicht ins Gefängnis.

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Eine ungarische Kamerafrau, die im Sommer 2015 während der Arbeit absichtlich nach davonlaufenden Flüchtlingen trat, hat nun eine Bewährungsstrafe bekommen. Das Gericht in der südungarischen Stadt Szeged sah es in seinem Urteil am Donnerstag als erwiesen an, dass sich Petra L. des Landfriedensbruchs schuldig gemacht hatte.

Ein konkretes Strafmaß verhängte es nicht, sondern setzte die mögliche Bestrafung auf drei Jahre aus, wie das Budapester Internet-Portal "index.hu" berichtete. Der Spruch erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig.

Petra L., die für den zur rechtsextremen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst. Videos von anderen Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.

Der Sender kündigte sie daraufhin. Später entschuldigte sich die heute 41-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. In dem Prozess argumentierte Petra L. ähnlich. Der Richter hielt dies jedoch für unglaubwürdig.
 

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